Verordnung 801/2013

Diskutiere Verordnung 801/2013 im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Weiss jemand, ob die ab Januar 15 geltende Verordnung 801/2013 zum Standby von "Haushaltskaffeemaschinen" (die müssen bei Auslieferung so...

  1. #1 faustino, 15.12.2014
    faustino

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    Weiss jemand, ob die ab Januar 15 geltende Verordnung 801/2013 zum Standby von "Haushaltskaffeemaschinen" (die müssen bei Auslieferung so eingestellt sein, dass sie nach einer bestimmten Zeit in den Standby gehen, der Kunde darf es aber anders einstellen) auch für Espressomaschinen gilt?
     
  2. #2 domimü, 15.12.2014
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    http://www.heise.de/tp/artikel/40/40218/1.html
    So gut ist keine Espressomaschine isoliert, dass nicht innerhalb von 30 Minuten das Heizelement erneut aktiviert würde.
    Irgendwo in den Untiefen des Forums hatten wir auch schon mal ne emotionale Diskussion über diese Verordnung, bei der ich mich gefragt habe, wie viele der Boardies eine Espressomaschine mit Warmhalteplatte nutzen.
     
  3. NiTo

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    "für Haushaltskaffeemaschinen mit Ausnahme von Filterkaffeemaschinen gilt eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von höchstens 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements,
    von höchstens 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion
    und von höchstens 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs,
    außer wenn ein Alarm ausgelöst wurde, der ein Eingreifen des Nutzers erfordert, um Schäden oder einen Unfall zu verhindern."
    (http://www.evpg.bam.de/de/ebpg_medien/tren6/vo_801-2013.pdf)

    http://www.kaffee-netz.de/threads/eu-will-stromfressende-kaffeemaschinen-kaltstellen.81505/
     
  4. #4 Dirk2/3, 15.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 15.12.2014
    Dirk2/3

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    Meine schaltet schon nach wenigen Sekunden ab, dann wieder an, dann wieder aus.....
    reicht das?;)
    Aber jetzt mal im Ernst. Die Aufbrühbüroplastikbereiter brauchen konstante 1000 watt.
    Da schaltet nix, das heizt und heizt, bis der Kaffee weggedampft ist.
    Wir haben uns angewöhnt, den Filterplörre in eine Thermoskanne umzuschütten. Und den Plörrebereiter auch auszuschalten
    Sonst heizt der einfach weiter.
    Diese billigen Dinger sind weit verbreitet und sterben hoffentlich bald aus.

    Gruß
     
  5. #5 faustino, 15.12.2014
    faustino

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    > so gut ist keine Espressomaschine isoliert, dass nicht innerhalb von 30 Minuten das Heizelement erneut aktiviert würde.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass mit dem "Aktivieren" des Heizelements ein technisches Detail wie ein Thermostatzyklus statt der Aktivierung durch einen Anwender gemeint ist, sonst hätte diese Verordnung kaum Adressaten, da wenige Thermoblocks und Boiler, wenn sie eingeschaltet wurden, 30min ohne Nachheizen auskommen.
     
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