vor Gericht

Diskutiere vor Gericht im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand... und so sieht es auch bei mir aus. Kurz: - ebaykauf gebrauchter 2kreiser (jaja); angebklich...

  1. #1 kaeppnbrass, 12.05.2010
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    und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand...
    und so sieht es auch bei mir aus.

    Kurz:
    - ebaykauf gebrauchter 2kreiser (jaja); angebklich alles in bestem zustand
    - mail vor versand an verkäufer ordentlich zu verpacken!!

    - kam mit 3 einkaufstüten im karton lose hundsmiserabel verpackt an
    - BRUCH am Rahmen der Maschine (karton äusserlich unversehrt)

    - Versuch den verkäufer zu Minderung oder Rücknahme zu überreden
    - negativ --> Gericht

    (nebenbei würde ich aus der Maschine keinen Kaffe trinken; alles versifft und voller Grünspan; Lecks; das klassische Restaurationsobjekt halt; nur etwas teuer dafür)

    Das Gericht hat einen Vergleich vorgeschlagen

    endlose Ausführungen...

    Das Gericht schlägt den Parteien angesichts des bei vorläufiger Bewertung der Sach- und Rechtslage für den Kläger höher zu bewertenden Prozessrisikos und im Fall einer Beweisaufnahme zu erwartenden hohen Kosten, die in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen, den Abschluss folgenden Vergleichs vor:

    "in der Summe nochmal +50 EUR mehr für mich zu zahlen"

    Das Gericht nennt in seinen Hinweisen mehrfach das es einen Sachverständigen hinzuziehen müßte...

    Wie schätz Ihr das ein? Genug Information? Gerne auch per PN oder Telefonat!!

    Gruss

    Brass
     
  2. #2 exbonner, 12.05.2010
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    Aus meiner Erfahrung:

    Wenn Du keine RSV hast, dann Faust in der Tasche und abhaken. Die Kosten ein Sachverständigen stehen in keinem Verhältnis...
     
  3. #3 xhenrik, 12.05.2010
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    Um wieviel Geld gehts denn ueberhaupt?
     
  4. #4 Barista, 12.05.2010
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    Das lässt aufgrund dieser Informationen nicht bewerten.
    Mann müsste zumindest das Ebay-Angebot und den tatsächlichen Zustand der Maschine kennen. Verpackungsfehler gehen zu Lasten des Versenders.
    Wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht, ist der Hinweis des Gerichts sehr sinnvoll, da diese Kosten sehr schnell über € 1.000,00 betragen, so dass die Sache aus dem Ruder laufen kann. Ohne Gutachter kann man bei technischen Fragen jedoch fast nichts ausrichten, da die Richter solche Fragen nicht selbst bewerten.
    Bist Du denn anwaltlich vertreten? Dann sollte Dir der RA das Prozessrisiko auseinandersetzen.
     
  5. #5 exbonner, 12.05.2010
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    Bei einem Gebrauchtgegenstand lohnt es sich meist nicht. Zumal der Anwalt in erster Instanz (AG) selbst zu zahlen wäre. Außer nat. bei RSV.
     
  6. ich

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    Da zeigt es sich mal wieder, daß bei solchen wartungsintensiven und
    Hygiene bevorzugenden Artikeln Buchtgebrauchtwaren eigentlich zu
    vermeiden sind. Wenn es sich endlich herumsprechen würde gäbe es
    auch diese Preisauswüchse nicht mehr so oft und dann könnte man ja vllt
    doch mal zuschlagen.
     
  7. sumac

    sumac Mitglied

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    also wenn es um tausende von euros geht, dann würde ich weiter vor gericht streiten, auch mit gutachten usw., aber wenn es um einem zu verschmerzen wert geht, was solls.. dumm gelaufen... lehrgeld bezahlt...nie wieder ebay oder so.
     
  8. mastah

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    Die Erfahrung mußte ich auch schon machen. Wie Rolf schon sagte "Lehrgeld bezahlt" und künftig anders...

    Ist zwar im ersten Moment unabhängig vom Betrag (nehme an wir reden hier von ca. +/-500) "saudoof" weil du ja eigentlich im Recht bist aber der Streß und das ganze drumherum ist es dann nicht wert.
     
  9. #9 Bauhaus, 12.05.2010
    Bauhaus

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    Alle Verfahren, die ich bislang gewonnen habe, wurden von mir vorverauslagt. Mit meiner Titelsammlung kann ich inzwischen Skat spielen. Geld hab ich allerdings nie gesehen.

    Es ist somit immer klug vorab zu klären, ob die Gegenseite überhaupt zahlen kann.

    (Meine Weisheiten stammen allerdings aus dem Miet- oder Baurecht; wahrscheinlich kein Vergleich, weil man in solchen Fällen halt häufiger mit Leuten zu tun hat, die bereits alle Fingerchen in die Luft gestreckt haben)
     
  10. #10 RomeoGiulia, 12.05.2010
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    Vergiß' es.
    Das Prozeßrisiko ist den Aufwand nicht wert.

    Das nennt man "Lehrgeld zahlen".
     
  11. #11 Largomops, 12.05.2010
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    Abhaken als Lehrgeld. Vor Gericht wird nicht Recht gesprochen, Du bekommst lediglich ein Urteil.
     
  12. #12 scott zardoz, 12.05.2010
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    Als Gutachten könnte auch ein Kostenvoranschlag eines Fachbetriebes gelten der
    die Maschine in den vom VK beschrieben Zustand versetzen würde.

    Aber wie hier schon mehrfach gesagt: Recht haben und Recht bekommen ....


    Gruss



    Scott
     
  13. #13 kaeppnbrass, 13.05.2010
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    OK... danke für die Meinungen. Wer noch konkrete Hinweise oder Erfahrungen hat kann sich gerne per PN melden.

    Gruss
     
  14. #14 Café-Classico, 13.05.2010
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    Vor Jahren acuh 1400 € "Lehrgeld" bezahlen müssen, bin ja nicht in schlechter Gesellschaft.
    Gerichtliche Auseinandersetzungen hätte sich nicht gelohnt.
     
  15. #15 kaeppnbrass, 06.12.2010
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    kaeppnbrass Mitglied

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    etwas verspätete Rückmeldung...

    Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal aus.
    Es ist natürlich ein Vergleich geworden; aber kein schlechter für mich.
     
  16. tomdus

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    Aha!

    Will heißen??
     
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