Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

Diskutiere Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Mal ne Frage ich hab bei Ibäh zu Weihnachten was ersteigert. Nun warte ich seit der Meldung des Verkäufers schon über eine Woche auf das...

  1. #1 willcrema, 22.12.2010
    willcrema

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    Mal ne Frage

    ich hab bei Ibäh zu Weihnachten was ersteigert.
    Nun warte ich seit der Meldung des Verkäufers schon über eine Woche auf das Paket.
    Heute hat mir nun der Verkäufer die Sendungsnummer zugeschickt im Sendungsprotokoll findet sich folgendes:

    "22.12.10: Die Sendung wurde beschädigt und wird zur Nachverpackung in das
    Paketzentrum zurückgesandt." :shock:

    wenn das Ding nun morgen kommt und kaputt ist, was mach ich dann?

    Zurückschicken und Geld zurück? ( kein Paypal - Überweisung grmbrml) oder DHL in Zahlungsverpflichtung nehmen? :-?
     
  2. sumac

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    ich würde das paket nur im beisein des paketboten öffnen und wenn er das nicht will(warten), dann würde ich das paket im postamt abholen und dort die postbediensteten als zeugen nehmen.. weil sonst könnte es problematisch werden.

    frage.. was war denn drinnen? zerbrechlich? porzellan?
     
  3. #3 willcrema, 22.12.2010
    willcrema

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  4. sumac

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    da könnten scherben drin sein, also nur im beisein eines zeugen (postbediensteter) öffnen.
    am besten auch fotos machen. vielleicht war es auch schlecht verpackt, das müßtest du erforschen, denn dann hat der sender die schuld. geld zurück und defekte maschine an ihn zurück, aber erstmal hoffen, das alles heil ist.
     
  5. #5 MarkusD, 22.12.2010
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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Du musst Dich in jedem Fall, sollte etwas beschädigt sein, an den Verkäufer wenden. Er hat einen Vertrag mit DHL geschlossen und über ihn ist das Paket auch versichert. Da DHL bereits erklärt hat, dass das Paket beim Versand beschädigt wurden (ggf. Bildschirmausdruck machen), solltest Du den Zustand - wie bereits geschrieben wurde - der Mühle direkt beim Eintreffen des Paketes checken.

    Viele Grüße
    Markus
     
  6. #6 lattenroesti, 22.12.2010
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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Schadensanzeige
    Wenn Du einen Schaden hast, Schadensanzeige ausfüllen und zusammen mit Paket in der Filiale abgeben. Du kannst selbst entscheiden, ob es nach der Begutachtung an den Empfänger oder den Absender gehen soll, ggf. mit Absender vorher klären (Adresse, Tel.nr des Absenders sollen im Formular angegeben werden). Du hast nur 7 Tage ab Zustellung Zeit. Frist unbedingt einhalten, sonst gibt es gar nichts von DHL. DHL empfiehlt ausdrücklich, es so schnell wie möglich zu erledigen.
    DHL erstattet dann den Schaden, wenn sie feststellen, dass die Verpackung den AGBs von DHL entsprach. Da nicht klar ist, warum es nachverpackt werden musste (Versender hat schlecht verpackt oder DHL hat es verbockt), ist aber überhaupt nicht klar, ob DHL zahlt. Am besten Du fragst gleich jemand in der Filiale, wie die das einschätzen. Fotos nicht vergessen, auch gleich beim Auspacken. Das Paket soll exakt wieder so verpackt werden, wie Du es bekommen hast. Das Paket geht auf jeden Fall erst einmal an eine Gutachterabteilung von DHL. Diese wenden sich telefonisch an den Versender und mitunter auch an den Empfänger.

    Ich hatte mich für "zurück an Absender" entschieden, da ich dem Absender vertraute. DHL hat Schaden anerkannt und das Geld an den Absender überwiesen. Dieser hat den vollen Kaufpreis an mich zurücküberwiesen. Ob das immer so gut klappt, ... Denke, dass DHL nicht an den Empfänger auszahlt, da der Absender der Auftraggeber ist. Wenn Du Pech hast, hast Du weder (kaputte) Ware noch Geld.
     
  7. #7 Doppelfilter, 22.12.2010
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2010
    Doppelfilter

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Der meiner Meinung nach einzig richtige Weg: Kopie der Meldung wegen Umverpackung an den Verkäufer senden mit dem Hinweis, dass deshalb die Annahme verweigert wird und dann - in den zugegebenermaßen sauren Apfel beißen - die Annahme verweigern und auf ein neues Gerät bestehen. Alles andere ist Vabanque und mit Aufwand und erheblichem, aber eben vermeidbarem Frust verbunden. Eindeutig.
     
  8. SAL

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Die Frage ist ob Du es von einer Privatperson oder von einem Haendler gekauft hast.

    Bei B2C liegt das Risiko des Versandes beim Haendler.

    Bei C2C liegt es beim Empfaenger.

    Wenn es also ein Haendler ist solltest Du so schnell wie moeglich Kontakt mit ihm aufnehmen, evtl moechte er das Paket ungeoeffnet zurueck haben.
     
  9. #9 willcrema, 22.12.2010
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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    ist gebraucht also von Privat.

    ursprünglich wollte ich sie abholen, wegen des Schneechaos hatte ich mich dann doch für Versand entschieden und mit dem Verkäufer telefoniert. Er hatte mir versprochen die Mühle sorgfältigst zu verpacken.
    Wir werden ja sehen.

    SAL klärst du mich noch kurz über die Kürzel auf, die sind mir nicht geläufig?
     
  10. #10 MarkusD, 22.12.2010
    MarkusD

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    B2C = Business to Customer (Geschäftlich->Endkunde)
    C2C = Customer to Customer (Endkunde->Endkunde oder privat->privat)

    Grüße
    Markus
     
  11. #11 willcrema, 22.12.2010
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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    aha, danke

    wenn das von SAL stimmt
    no good news :-(
     
  12. #12 MarkusD, 22.12.2010
    MarkusD

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Also langsam:
    Du hast einen Vertrag mit dem Verkäufer - der muss liefern und zwar so, wie er die Ware beschrieben hat - sprich nicht beschädigt. Kommt die Ware bei Dir beschädigt an, dann liegt dies allein in der Risikosphäre des Versenders. Es sei denn, das wird vorher explizit ausgeschlossen. Der Versender kann seinen Versand versichern. Zum Beispiel in dem er das Paket über die Post schickt. Dann ist es automatisch bis 500 € versichert. Aber auch das ist nur zur Sicherheit des Versenders. Er geht den (Versicherungs-)Vertrag mit der Post ein. Du musst Deine Ansprüche immer gegenüber dem Versender geltend machen. Der kann Dich ermächtigen (gegenüber zum Beispiel der Post/DHL) seine Interessen zu wahren. Wichtig ist, dass Du bereits bei Annahme des Paketes klärst, ob die Ware i. O. ist. Wenn Du das nicht tust, bist Du später in der Beweislast, dass die Ware beschädigt bei Dir angekommen ist.

    Viele Grüße
    Markus
     
  13. #13 Krusenstern, 23.12.2010
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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Ich würde Dir auch raten entweder das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und ggf. einen Transportschaden quittieren zu lassen, oder mit Rücksprache des Verkäufers die Annahme verweigern.

    Gruß Sascha
     
  14. SAL

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Das stimmt so leider nicht :(

    Quelle: Versandrisiko beim Warenkauf über das Internet: Wer trägt beim Onlinehandel das Risiko für den Versand? - Online lernen bei akademie.de


    p.s. dies ist natuerlich keine Rechtsberatung

    Edit sagt: Konsequenz daraus ist natuerlich, als Endverbraucher brauche ich bei einem in Deutschland ansaessigen Haendler bei einem Onlinekauf nie einen teureren versicherten Versand nehmen, da er das Risiko traegt.
     
  15. #15 MarkusD, 23.12.2010
    MarkusD

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    SAL, Du hast Recht. Wie ich gerade nochmals im Thread nachgelesen habe, hat willcrema den Verkäufer wohl explizit angewiesen, die Ware zu versenden. Wird die Ware aber mit Versand angeboten, so haftet auch der private Verfkäufer bis zum Eintreffen der Ware beim Käufer.

    Dennoch auch in diesem Fall ist nichts verloren und willcrema hat weiterhin seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
    a) er hat ihn angewiesen die Sendung zu versichern (der Verkäufer ist verpflichtet dieser Anweisung nachzukommen und die Versicherungssumme an den Käufer auszuzahlen - ggf. kann der Verkäufer seine Ansprüche gegen den Versicherungsgeber an den Käufer abtreten.
    b) der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken. Besteht darüber Uneinigkeit, so muss der Verkäufer (da er der Versicherungsnehmer ist) dies mit dem Versicherungsgeber klären. Der Käufer hat in jedem Fall Anspruch auf Ersatzansprüche bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme, wenn die Anweisung gegenüber dem Verkäufer klar formuliert war.

    Grüße
    Markus
     
  16. #16 betateilchen, 23.12.2010
    betateilchen

    betateilchen Gast

    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Warte doch erstmal ab, ob DHL Dir das Paket überhaupt zustellt oder ob sie es nicht direkt an den Absender zurückschicken, weil es nicht mehr zustellfähig ist.

    Ansonsten würde ich die Annahme des Paketes einfach verweigern und an den Absender zurückschicken lassen. Einen möglichen Transportschaden muss ohnehin der Absender gegenüber DHL geltend machen, deshalb ist es für alle Beteiligten viel sinnvoller, wenn Du die Sendung gar nicht erst angefasst, geschweige denn geöffnet hast.
     
  17. sumac

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    na ja, aber wie seriös ist der verkäufer. schicke ich es ungeöffnet zurück (annahmeverweigerung) dann kann es sein, das er die maschine wieder hat und mein geld, also muss ich dem hinterher rennen.
    öffenen im beisein von postbediensteten, ware prüfen, ware defekt, ware zurück an sender, ware OK, alles gut. zur sicherheit alles fotografisch dokumentieren.
     
  18. #18 willcrema, 23.12.2010
    willcrema

    willcrema Mitglied

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    Das ganze hat schon im Versandzentrum Regensburg stattgefunden, wenn das Paket heute nicht kommt, nehme ich an dass es tatsächlich von DHL wieder zurückgeht.

    Ich werde jedenfalls mal mit dem Verkäufer reden wie wir das zusammen handhaben.Die Rücksendung ist eine wahrscheinliche Option.

    Der Versand war übrigens parallel zur Abholung vom Verkäufer in der Auktion angeboten.

    Danke jedenfalls für die Meinungen, das hilft mir sehr weiter.
     
  19. #19 willcrema, 23.12.2010
    willcrema

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    AW: Wie geh ich mit einer beschädigten Sendung um?

    So sie ist da,

    ich habs gewagt und mit die Sendung nach Rücksprache mit dem Postboten aufgemacht. er meinte, die Beschädigung sei ja dokumentiert ich könne ja falls was kaputt sei zu einer Filiale gehen und den Schaden mit Formular melden, er dürfe jedenfalls nicht als Zeuge zur Verfügung gestellt.

    Also ausgepackt - Foto - weiter ausgepackt - Foto - Bohnenbehälter - bibber-zitter - jaaa heil - juhu :lol: dann die ( kleine Ernüchterung) der Dosierer hat eine großen Riss:-|. Was nicht ganz soo arg für mich ist, weil ich sowieso überlegt hatte die Mühle auf on demand umzubauen. Das Gehäuse hat eine kleine Delle und die Mühle ist ordentlich versaut. Ich werd also den Verkäufer mal anrufen und fragen ob er mit einem kleinen Nachlass einverstanden ist.
    Angesichts dessen was ich mir schon ausgemalt habe find ich das ergebniss nun überschaubar.

    Ansonsten eine sehr schöne Mühle - und ich bin wieder mal ein Stück schlauer, was will man mehr?
     
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