Doku eines Reinfalls bei ebay

Diskutiere Doku eines Reinfalls bei ebay im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Wasserzufuhr: Wassertank Bei "Wasserzufuhr: Festwasser(anschluss)" wäre es vielleicht noch fraglich, ob das eine Pumpe einschließt, aber in...

  1. #41 ttlamer, 07.05.2006
    ttlamer

    ttlamer Mitglied

    Dabei seit:
    14.11.2004
    Beiträge:
    309
    Zustimmungen:
    0
    Bei "Wasserzufuhr: Festwasser(anschluss)" wäre es vielleicht noch fraglich, ob das eine Pumpe einschließt, aber in unserem Fall ist die Sache eindeutig: Bei einer Espressomaschine mit Wassertank ist davon auszugehen, dass sie aus selbigem ihr Wasser selbstständig bezieht, also eine Pumpe hat. Es liegt somit definitiv ein Sachmangel vor.

    Den Wassertank kannst du dann gleich auch noch einfordern ;)
     
  2. #42 chris_weinert, 07.05.2006
    chris_weinert

    chris_weinert Mitglied

    Dabei seit:
    03.03.2006
    Beiträge:
    2.011
    Zustimmungen:
    652
    Nur mal so, weil das hier noch niemand wirklich klargestellt hat:

    Gaggias werden (damit sie als Maschine überhaupt funktionieren) mit Pumpe ausgeliefert. Die neueren haben m.W. auch alle eine interne Pumpe, die ist also dann "sowieso" dabei.

    Gastrokisten werden wie auch alle anderen Espressomaschinen immer mit Pumpe geliefert, denn die Pumpe ist im Gehäuse verbaut und neben dem Boiler der wichtigste Teil der ganzen Maschine. Es gibt heute m.W. KEINE Maschine mehr, bei der die Pumpe extern ist, und selbst damals war das konstruktionsbedingt, die Pumpe ist also kein "Zusatz", sondern elementarer Bestandteil der Funktion einer Espressomaschine. Der Vergleich mit dem Auto trifft sehr gut zu. Die Pumpe wird (u.a.) benötigt, damit das Wasser durch das Kaffeemehl gepumpt wird, also DIE zentrale Funktion einer Espressomaschine. Da gibt es nichts zu diskutieren.

    Und auch die Angabe mit dem Tank war ja komplett falsch. Bin gespannt, was sich da ergibt.

    Gruß,
    Chris
     
  3. #43 steffenk, 07.05.2006
    steffenk

    steffenk Mitglied

    Dabei seit:
    18.06.2005
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    6
    ein wenig druck kann man ausüben, wenn man bei ebay die option "unstimmigkeiten online klären" in "mein ebay" benutzt. in meinem fall hat das damit wenigstens dazu geführt, dass sich der vk mit mir überhaupt auseinandergesetzt hat. im endeffekt ist dann eine lösung gefunden worden.

    gruß
    steffen
     
  4. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    die "Unstimmigkeit online klären"- Funktion habe ich schon in Anspruch genommen. Geliefert wurde die Maschine erst nachdem ich diese Funktion aktiviert habe. Vorher behauptete der/die VerkäuferIn, dass das Geld noch nicht angekommen sei und meldete sich auch auf immer dringlicher mails meiner Seite eine Woche lang nicht.

    Ich werde ihm/ihr wohl noch bis morgen Zeit lassen und dann "Käuferschutz" bei ebay beantragen. Bei mangelhafter, wesentlich von der auktionsbeschreibung abweichender Ware gibt es da bis zu 175,- Euro. Vorraussetzung ist, dass die Auktion einige Zeit vorbei ist und die Einigung mit dem/der VerkäuferIn nicht gelingt - allerdings wohl ohne Rechtsanspruch.

    edit
    Habe gerade gesehen, dass der Verkäuferschutz erst 30 Tage nach Auktion beantragt werden kann. Der Countdown steht bei 7 Tagen.

    Hat jemand Erfahrung mit dem Käuferschutz?

    Gruß
    Jubb
     
  5. #45 lukaslokomo, 08.05.2006
    lukaslokomo

    lukaslokomo Mitglied

    Dabei seit:
    25.04.2005
    Beiträge:
    504
    Zustimmungen:
    6
    ganz ehrlich, geh zum Anwalt und hau drauf

    Kostenrisiko (immer inkl Mwst):

    Nur außergeichtliches Verfahren:

    Streitwert 300€ 105€
    bei 350€ 170€

    Aussergerichtliches und gerichtliches Verfahren

    Streitwert 300€ mit gerichtskosten 309€
    bei 350€ 470€ mit gerichtskosten.

    wenn du gewinnst, keine Kosten.

    ich würde wetten, dass bei Einschaltung eines Anwalts sofort der Rückzieher kommt.

    Kennst du nicht vielleicht einen Anwalt in deinem Freundeskreis der das für dich macht?

    Grüße

    Lukaslokomo

    (nein, ich bin kein Anwalt und kann und darf das nicht machen :) )
     
  6. #46 Sheygetz, 08.05.2006
    Sheygetz

    Sheygetz Mitglied

    Dabei seit:
    17.03.2005
    Beiträge:
    806
    Zustimmungen:
    21
    Yep - habe mal super preiswert eine nagelneue Cunill Mühle geschossen. Nur, die gab's gar nicht und der Account war gekapert. Insgesamt hat die Abwicklung gut drei Monate gedauert - Du mußt Anzeige erstatten, Kopien von allem möglichen einreichen, alle Ansprüche abtreten -, aber dann war irgendwann Geld da. Versandkosten sind übrigens nicht "schutzfähig"!

    sheygetz,
    gebranntes Kind...
     
  7. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    mir leuchtet der Vorteil ein den Käuferschutz in Anspruch zu nehmen wenn ich keinen Gegenüber habe gegen den ich Ansprüche stellen. Das scheint ja bei dir, sheygetz, der Fall gewesen sein.
    Aber wenn ich eh Anzeige stellen muß, warum sollte ich das nicht selber machen und meine Ansprüche behalten :?:
    Viel schneller scheint der Weg über ebay ja nun auch nicht zu gehen, als über Rechtsanwalt und Gericht.
    Naja, ich habe ihm/ihr jetzt mal ein Ultimatum zur konstruktiven, der Sache entsprechende Kooperation bis Mittwoch Abend gestellt, bevor ich Anzeige stelle. Das Angebot von letzter Woche war, dass er/sie mir einen Schuco-Stecker für die Kabel bezahlt.

    LG
    Jörg
     
  8. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Kleines Update,

    auch bis gestern, Mittwoch, hat er/sie nicht geantwortet. Habe zunächst eine schlechte Bewertung bei ebay eingestellt, da er/sie noch Auktionen laufen hat und angekündigt, dass ich Anzeige erstatten werde. Bislang auch das ohne jegliche Reaktion.
    Das wirklich schlimme an der Sache ist, das mich die schnuckelige Maschine immer wieder angrinst und mir zuflüstert: "Bring mich zum laufen, mach mich heiß, ich mach dir einen geilen Espresso."
    Das zerrt ganz schön an meinen Triebbefriedigungsaufschubkompetenzen.

    Gruß
    Jubb
     
  9. #49 gunnar0815, 11.05.2006
    gunnar0815

    gunnar0815 Mitglied

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    15.404
    Zustimmungen:
    1.026
    Jubb ich will dich nicht deprimieren aber das kann gut zwei bis drei Monate dauern.
    Hatte ich auch schon
    Gunnar
     
  10. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Jau, hatte sheygetz auch berichtet :(
    Mal schauen, ob ich nicht schon vorher anfangen kann sie in Betrieb zu setzen 8)

    Gruß
    Jubb
     
  11. #51 kingcoconut, 12.05.2006
    kingcoconut

    kingcoconut Mitglied

    Dabei seit:
    20.08.2005
    Beiträge:
    219
    Zustimmungen:
    0
    Hi Jubb,

    die Leiden, die Du hier gerade durchläufst, können nur in einer ausgefüllten Baristaexistenz enden, da bin ich mir sicher - ob mit der aktuellen oder mit einer anderen?

    Zum Angebot mit dem Schukostecker: :lol:

    Die soll dir verdammt noch mal ne Pumpe incl. Motor bezahlen :!:

    Wenn Du tatsächlich 175 € bekommen könntest, wäre das wirklich toll, weil Du die bestimmt brauchen wirst, um dein Schnuckelchen ans laufen zu bekommen.

    Ich drück dir in jedem Fall die Daumen.

    Gruß Michael
     
  12. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    So, wieder einmal der letzte Stand der Dinge.
    Zunächst habe ich meine erste schlechte, nach 400 positiven, Bewertung bekommen:
    "VORSICHT VOR DIESEM EBAYER, Ab sofort gesperrt, Versucht nächträglich den Preis zu drücken." :evil:
    Ich habe ihr ein Angebot auf Nachbesserung gemacht, bei ebay gesucht und eine günstige Pumpe gefunden. Das Geld für die Auktion hätte sie mir überweisen sollen.
    Gestern liefen dann die 30 Tage ab und ich habe Käuferschutz beantragt. Nun wird sich ein Mitarbeiter von ebay in spätestens 45 :!: Tagen bei mir melden. Vielleicht kommt sie aber mit dem Druck auch zur Einsicht.
    Anderenfalls brauche ich zur Feststellung des nicht funktionsfähigen Zustand noch einen Experten, der mir das schriftlich bestätigt. Vielleicht findet sich ja jemand aus dem Forum :) der das gegen Gebühr übernehmen kann.
    Wirklich bereuen tue ich den Kauf nicht. Ich finde die Maschine wirklich schön - ich bin nicht so der Voll-Chrom-Fan.

    Gruß
    Jubb
     
  13. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    Diese dreist-unsinnige Bewertung kannst/solltest Du über Ebay rückgängig machen lassen. Ist kein Problem normalerweise, gerade unter diesen Umständen nicht.


    Gruß
    Stefan
     
  14. #54 steffenk, 14.05.2006
    steffenk

    steffenk Mitglied

    Dabei seit:
    18.06.2005
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    6
    Ich dachte, dass Rücknahmen einer Bewertung entweder nur einvernehmlich oder durch erstrittenes Urteil möglich sind...

    Gruß
    Steffen
     
  15. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Nachfolgend die Kriterien nach denen eine Löschung durch ebay möglich ist, sonst nur noch einvernehmlich:

    Nachfolgend sind Beispiele für Bewertungsmissbrauch aufgeführt. Bewertungen, die diesen Kriterien entsprechen, werden entfernt. Bewertungen, auf die keiner der genannten Gründe zutrifft, werden nicht entfernt:
    Wenn die Bewertung aufgrund einer vollstreckbaren richterlichen Entscheidung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, entfernt werden muss.

    Wenn der Bewertungskommentar vulgäre, obszöne, rassistische, nicht jugendfreie oder im strafrechtlichen Sinne beleidigende Bemerkungen enthält.

    Wenn der Bewertungskommentar persönliche Angaben über ein anderes Mitglied enthält, wie z.B. den Namen, die Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.

    Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.

    Wenn der Bewertungskommentar Links oder Scripts enthält.

    Wenn das Mitglied die negative Bewertung versehentlich einem falschen Mitglied zugeordnet hat, diesen Fehler jedoch bereits behoben und die gleiche Bewertung für das richtige Mitglied abgegeben hat.

    Wenn die Bewertung von einer Person abgegeben wurde, die zum Zeitpunkt der Transaktion oder der Bewertungsabgabe hierzu nicht berechtigt war (z.B. wegen Minderjährigkeit).

    Die Bewertung wurde von einem Mitglied abgegeben, das innerhalb von 90 Tagen nach Anmeldung dauerhaft von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen wurde. Da das Bewertungssystem die Basis für das sichere und vertrauensvolle Handeln bei eBay ist, können Mitglieder, die kurz nach der Anmeldung dauerhaft von der Nutzung des eBay-Marktplatzes ausgeschlossen wurden, die Bewertungsprofile anderer Mitglieder nicht dauerhaft beeinflussen.

    eBay entfernt alle Bewertungen von Mitgliedern, deren Mitgliedskonto innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Anmeldung bei eBay gesperrt wurde. Nicht alle Typen der Kontosperrung berechtigen zu einer Entfernung von Bewertungen. Bei Mitgliedskonten, die beispielsweise wegen Nichtbezahlung einer eBay-Rechnung gesperrt wurden oder in Situationen, in denen dem Mitglied die Möglichkeit eingeräumt wird das Problem zu lösen und das Mitgliedskonto wieder eingesetzt wird, kann die Bewertung nicht entfernt werden.


    Das heist auch bei ungerechtfertigten Kommentaren greift ebay nicht ein, da "die Kommentare ein subjektives Erleben der Mitglieder darstellen".

    Gruß
    Jubb
     
  16. #56 steffenk, 14.05.2006
    steffenk

    steffenk Mitglied

    Dabei seit:
    18.06.2005
    Beiträge:
    681
    Zustimmungen:
    6
    Das wirklich ärgerlich. Ebay lässt seine Kunden da ganz schön im Regen stehen, um sich selbst die Arbeit vom Hals zu halten.

    Solltest du doch noch vor Gericht ziehen, solltest du den Berichtigungsanspruch gleich mit einklagen.

    Gruß
    Steffen
     
  17. #57 Friederike, 14.05.2006
    Friederike

    Friederike Mitglied

    Dabei seit:
    25.03.2006
    Beiträge:
    23
    Zustimmungen:
    0
    Jubb, dieser hier könnte doch greifen:

    "Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen"

    Schließlich wurde behauptet, Du seist ab sofort gesperrt...


    Herzlichen Gruß,
    Friederike
     
  18. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    @ Frederike
    Danke für den Hinweis, ich habs mal versucht und dem Kundenservice von ebay folgendes geschrieben:

    Der Verkäufer schreibt, dass ich ab sofort [bei ebay] gesperrt sei. Dies entspricht erstens der Unwahrheit, zweitens bezieht sich dies auf unsere "Unstimmigkeiten online klären" sowie den gestellten Standart-Käuferschutz. Die Behauptung, das ich nachträglich den Preis drücken wollte bezieht sich auf mein Angebot innerhalb des "Unstimmigkeiten online klären"-Verfahrens der Nachbesserung des Artikels um die in der Artikelbeschreibung behauptete Funktionsfähigkeit herzustellen. Dies ist ein normaler Vorgang. Ich bitte Sie, den Bewertungspunkt, sowie die Bewertung zu löschen gemäß Ihrem Grundsatz:
    Wenn der Bewertungskommentar Bemerkungen enthält, die auf von eBay oder Strafverfolgungsbehörden eingeleitete Nachforschungen hinweisen.
    Zudem fühle ich mich durch diese Bewertung erheblich diffamiert, in allen meinen bisherigen Auktionen habe ich nie Anlass zu Beschwerden oder neutralen oder negativen Bewertungen gegeben. Ich erachte dies als rufschädigendes Verhalten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ich mache mir ehrlich gesagt keine großen Hoffnungen, bin aber gespannt, wie der Kundenservice darauf reagiert.
    Gruß
    Jubb
     
  19. #59 kingcoconut, 14.05.2006
    kingcoconut

    kingcoconut Mitglied

    Dabei seit:
    20.08.2005
    Beiträge:
    219
    Zustimmungen:
    0
    Jubb,

    Ich drück Dir beide Daumen.

    Ein gutes hat das ganze: Auch die negativen Erlebnisse sind nicht von Dauer!

    Gruß Michael
     
  20. jubb

    jubb Mitglied

    Dabei seit:
    14.04.2006
    Beiträge:
    99
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    gestern kam schon Post vom Käuferschutz.
    Haben wollen Sie von mir meine Bankverbindung :), Kopie des Zahlungsbelegs (Kontoauszug) und eine Abtretungserklärung.
    Die Abtretungserklärung lautet:
    Abtretungserklaerung fuer Kaeuferschutzantrag: 8536xx
    Mit Erhalt der Kaeuferschutzsumme trete ich in gleicher Hoehe alle mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkaeufer des Artikels mit der eBay-Artikelnummer 760765xxxx an die eBay International AG ab.


    Kann mir jemand erklären was die wollen? Ich verstehe das so, dass ich hinterher nicht auch noch beim Verkäufer die ganze Summe abkassiere, sondern, falls es zu einer Rücknahme und Rückzahlung kommen sollte, ich ebay die Knete zurückzahlen muss.

    Ich muss dabei eine Frist von zwei Wochen wahren.
    Wenn das alles sein sollte finde ich das echt easy.

    Gruß
    Jubb
     
Thema:

Doku eines Reinfalls bei ebay

Die Seite wird geladen...

Doku eines Reinfalls bei ebay - Ähnliche Themen

  1. Reupload Arte Doku Äthiopischer Kaffee

    Reupload Arte Doku Äthiopischer Kaffee: Wieder bei YT verfügbar: [MEDIA]
  2. BZ13/Crema: Preinfusion undokumentiert?

    BZ13/Crema: Preinfusion undokumentiert?: Hallo! Ich habe gerade auf dem KaffeeWiki etwas spannendes gelesen: ---------- Bei BZ13 DE PID ist auch Preinfusion möglich, jedoch...
  3. Wie dokumentiert Ihr eure getestete Bohnen, das Brühverhältnis und den Mahlgrad?

    Wie dokumentiert Ihr eure getestete Bohnen, das Brühverhältnis und den Mahlgrad?: Hallo Zusammen, ich bin ziemlich neu unter den Besitzern einer Siebträgermaschine (Quickmill Rubino) und einer Eureka Mignon Specialita Mühle....
  4. Andreja Premium: Austausch Heizungsdichtung / Dokumentation

    Andreja Premium: Austausch Heizungsdichtung / Dokumentation: Hallo zusammen, da meine Andreja so langsam etwas inkontinent im Bereich des Heizungsanschlusses wurde und im Betrieb von dort auch so langsam...
  5. Mini Doku von The New Yorker: Inside the World of High-End Coffee

    Mini Doku von The New Yorker: Inside the World of High-End Coffee: [MEDIA]