Ebay - mir platzt der kragen - Da tummeln sich betrüger - unglaublich!

Diskutiere Ebay - mir platzt der kragen - Da tummeln sich betrüger - unglaublich! im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; @ Helmut Nein. Gegenstand der Forderung ist der Schadensersatzanspruch von Joerkey. Der Anspruch setzt sich zusammen aus allen Kosten, die ihm...

  1. #21 El Vosso, 14.02.2003
    El Vosso

    El Vosso Gast

    @ Helmut

    Nein.
    Gegenstand der Forderung ist der Schadensersatzanspruch von Joerkey. Der Anspruch setzt sich zusammen aus allen Kosten, die ihm aufgrund der fehlerhaften Lieferung (bzw. der zu vertretenden subjektiven Unmöglichkeit des Verkäufers) enstanden sind. Der Verkäufer muss Joerkey so stellen, wie er ohne das Geschäft stehen würde. Und das heißt, Joerkey hätte nicht das Porto für die Lieferung bezahlt, nicht das Porto für die Rücklieferung und auch nicht die eBay-Gebühr. Folglich sind ihm alle diese Kosten zu ersetzen.

    [quote:post_uid0="hdelijanis"]Diese Forderung von [b:post_uid0]7.76 ?[/b:post_uid0] kann der Verkäufer als zusätzliche Kosten, die Ihm entstanden sind wegen `Zürücksendung und nicht Zustandekommen des Geschäfts` garantiert vor jedem Gericht für sich beanspruchen...[/quote:post_uid0]

    Deine Ansicht entbehrt jeder Rechtsgrundlage. Einen solchen Anspruch "wegen zurücksenden und nicht Zustandekommen des Geschäfts" kennt das deutsche Recht schlicht nicht. Schon gar nicht, wenn der Verkäufer das "nicht Zustandekommen" wie hier zu vertreten hat. Das Gericht möchte ich sehen, vor dem der Verkäufer diesen Anspruch erfolgreich für sich beanspruchen kann.


    Ciao
    Vosso
     
  2. #22 Luciano, 14.02.2003
    Luciano

    Luciano Gast

    [quote:post_uid0="Guest"]@ Luciano
    Wo hast Du eigentlich diese Adresse her? Die Seite kommt mir etwas komisch vor. Die rechnen dort nach BRAGO ab, sind aber offenbar keine Anwälte, sondern ein amerikanisches Unternehmen. Haben ausserdem kein Impressum.
    Es gibt mittlerweile einige (deutsche) Anwälte, die diesen Service auch anbieten. Deren Angebote sind mir bislang nicht so suspekt vorgekommen.
    Ciao
    Vosso[/quote:post_uid0]
    Habe in der Vergangenheit einige gerichtliches Mahnverfahren erwirken müssen und das hat auch wunderbar geklappt.
    Rechnungssteller war eine Düsseldorfer Kanzlei, die amerk. Adresse ist lt. 'Kontakt' seit dem 01.02.2003 neu. Die Gebühren richten sich nicht nach Brago sondern : (Auszug)

    [i:post_uid0]Der erste Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides kostet 3.90 EUR. Sollten Sie weitere Vordrucke oder Zusatzblätter benötigen, so kosten diese jeweils 1.80 EUR. Die Versandkosten- und Handlingpauschale pro Auftrag beträgt 9,00 EUR.

    Die obigen Auslagen werden von uns im Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides automatisch eingetragen. Eine Ausnahme gilt für Rechtsanwaltsgesellschaften und Rechtsanwälte, die Gebühren nach BRAGO abrechnen. In diesem Fall werden die Versandkosten durch § 26 BRAGO, die Kosten für den Vordruck durch § 25 BRAGO abgegolten. Die obigen Auslagen können also nicht als zusätzliche Auslagen geltend gemacht werden und werden von der Software nicht eingetragen. [/i:post_uid0]

    Wie gesagt, in der Vergangenheit lief das immer Prima.
    Nenn mir doch bitte mal Deine Adressen, bin für besseres immer aufgeschlossen.
    L.
     
  3. #23 El Vosso, 14.02.2003
    El Vosso

    El Vosso Gast

    @ Luciano

    Ich kann Dir leider keine "bessere" Adresse geben, da ich noch nie diese Dienstleistung ausprobiert habe. Ich wollte auch die Seite nicht von vornherein für schlecht erklären, mir kam sie nur seltsam vor. Wie gesagt: kein Anwalt, kein Impressum (Muss eigentlich enthalten sein und bei einer solchen Seite fällt das meiner Meinung nach schon ins Gewicht, ob Rechtsvorschriften beachtet werden).
    Und dann hab ich sie offensichtlich auch nicht richtig gelesen...

    @ Joerky
    Habe gerade gesehen, dass ich Deinen Nick permanent falsch eschrieben habe - ´schuldigung!
     
  4. Joerky

    Joerky Mitglied

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    [quote:post_uid0="hdelijanis"]Du hast vom Verkäufer bereits 172.78 € erstattet bekommen.
    Kaufpreis ohne Versand war 180.54 €.

    Das gibt eine Differenz zum Kaufpreis, die einzufordern wäre von [b:post_uid0]7.76[/b:post_uid0]€

    Diese 10,60 € Verp/Porto vom Verkäufer hast Du ja bei Abschluss dieses Geschäfts akzeptiert und ist auch nicht Gegenstand der Forderung.
    Ebenso sind Deine eigene Portokosten nicht Gegenstand der Forderung.[/quote:post_uid0]
    Hmm - das seh ich aber anders!
    Hätte ich das Gerät wegen nicht gefallen zurückgegeben, wäre das sicherlich richtig, aber ich habe nicht das Gerät bekommen, auf das ich gesteigert habe. Und wenn der Verkäufer mittels versuchtem Betrug (und darum gehts hier nach meiner Meinung) versucht, mir was unterzujubeln, was ich nicht bestellt habe, kann es doch unmöglich sein, dass ich davon Kosten habe, oder?

    Er hat ja schon am Versand verdient. Man sieht ja, dass er für den Versand 10,90 berechnet hat, er aber tatsächlich nur 7,70 gekostet hat. Stellt Euch mal vor, er macht das öfters. Er bietet immer tolle Ware an, verlangt für den Versand ein paar Euro mehr als er kostet - bei ebay ja nix neues. Die Ware tatsächlich ist grottenschlecht - der Käufer sendet sie zurück - und bleibt auf den Versandkosten sitzen. Der Käufer hat somit 2 mal Versand bezahlt und der Verkäufer hat sogar noch die paar Euro Gewinn gemacht. Klar - für 3 Euro schickt kein normaler Mensch ne Paros quer durch die Repoblik - aber es kann ja nicht angehen, das so einer noch plus macht, während der Käufer mit über 20 Euro minus da steht. Der lacht sich doch schlapp - auf meine Kosten!

    Und das Gericht möcht ich sehen, das mir da nicht recht gibt!

    Noch extremer: Du bestellst bei Quelle nen Staubsauger für 100 Euro - Versand kloppen sie nochmal 15 Euro drauf. Senden tun sie dann nen Mixer. Du schickst den Mixer zurück und bekommst 100 Euro wieder??? Was ist mit Deinen Rückversandkosten und den 15 Euro??? Das musst Du bezahlen, weil die zu blöd waren, die Richtige Ware zu senden?

    Meiner Meinung nach muss der bezahlen, durch dessen Schusseligkeit die Rückgabe ausgelöst wird. In meinem Fall ist's der Verkäufer - hat er mir doch nicht das geschickt, was ich gekauft habe...
     
  5. #25 deepblue**, 16.02.2003
    deepblue**

    deepblue** Mitglied

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    Nun gut..dann muss halt der Anwalt mal die Sache angehen...
    Und da bin ich gespannt, wie das Ergebnis seiner Bemühungen ausgeht. Dein Anwalt/ oder Du kann ja die Rechtslage in so einem Fall noch mal hier posten, da dies für einige bestimmt von grossem Interesse sein kann...

    Ich habe in meinem Fall, allerdings über die Ebay Versicherung, das so erlebt. Die Portokosten gingen [b:post_uid0]nicht[/b:post_uid0] in die von mir erstellte Forderung mit ein.
    Das Beispiel `noch extremer` hat aber in diesem Fall nicht den Stellenwert, den Du ihm beimisst, da in diesem Fall die Sache ja klar ist. Zudem ist die Gesetzeslage, soviel ich weiss, eine andere, wenn der Verkäufer ebenso eine Privatperson ist...
    Aber.., ich bin kein Anwalt und oft ist so eine Geschichte von dermassen vielen Einzelheiten abhängig (z.B. die Beschreibung eines Gerätes und der Zustand der tatsächlichen Lieferung/Beweislage usw...), dass es wirklich schwer ist, da im Vorfeld die Sache klar definieren zu können.
    Zu den erhöhten Portokosten: In dem Fall ist es aber wirklich schwierig, diese auf die von Dir empfundenen gerechten Kosten von 7.70 € festzulegen. Wenn der Verkäufer dazu noch Verpackung rechnet, was oft üblich ist bei grösseren Artikeln, kann dies schon so zusammenkommen. Die Frage ist halt, hat er dies in gerechtfertigter Weisse getan oder nicht...
    Zudem können/sollten die Portokosten im Vorfeld abgeklärt werden.
    Also, dann warten wir mal die Ergebnisse Deines Anwaltes ab...

    Gruss---Helmut
    :)
     
  6. Joerky

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    Neues zum Thema:

    Frist ist Abgelaufen - Kohle nicht gekommen - Anwalt eingeschaltet.
    Dieser aber sagt: Was? 26 Euro??? Lächerlich! Selbst wenn da noch so ein Anspruch drauf besteht, lohnt der Arbeitsaufwand nicht. Seine Empfehlung ist allerdings auch krass: Ab zur Polizei und den Typen wegen Betrug anzeigen!

    Das werd ich mal dem Verkäufer vorschlagen, das er die Wahl hat, zwischen Anzeige oder 26 Euro überweisen. Mal sehen was er dann macht...
     
  7. #27 K.R.ausDO, 24.02.2003
    K.R.ausDO

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    Oder doch ersteinmal über den ebay-eigenen Mechanismus:
    Regeln und Sicherheit
    zu dem Punkt:
    Verstöße melden
    dann aus dem Formular entsprechend auswählen:
    <ul>
    [*]Probleme bei Autktionen
    [*]Ich bin Käufer
    [*]Ich habe den Artikel zurückgegene, aber mein Geld nicht wieder bekommen
    [/list]
    dann [b:post_uid0]weiter[/b:post_uid0] und dann zum [b:post_uid0]Kundenservice[/b:post_uid0]

    Da kannst Du dann Deine Text zum Fall eintragen ...


    ???


    Strafantrag wegen Betrug kannst Du ja auch noch in 4 Wochen stellen.

    Oder besser: ... versuchen zu stellen, denn die Polizei wird nicht mehr Lust auf den Fall haben, wie Dein Anwalt.
    :p

    P.S.: Wenn ich auf der auf der Gegenseite wäre, würde ich Dir das Unterlassen der Ebay-Beschwerde als Hinweis auf eine nicht erstgemeinte Reklamation auslegen und damit Deinen Betrugsvorwurf ein stückweit entkräften ...
     
  8. Joerky

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    Hab ich gemacht - und werde vor meinem Gang zum Wachtmeister mal abwarten was die so meinen...
     
  9. #29 HPausMFR, 25.02.2003
    HPausMFR

    HPausMFR Gast

    Hallo Joerky!

    Du kannst gegen den Verkäufer auch Anzeige erstatten, ohne daß Du zur Polizei läufst, die ganze Story evtl. mehrmals erzählen musst und dann eine halbe Stunde lang Deine Zeugenaussage zu Protokoll gibst.

    Der Tatbestand des Betrugs § 263 StGB scheint ja erfüllt (durch die falsche Altersangabe des Gerätes /falsche Angaben des Zustandes "unsachgemässe Reparatur"), wodurch der Verkäufer einen "Vermögensvorteil" in Form eines höheren Verkaufspreises erzielt. Wenn er den Zustand und das Alter richtig angegeben hätte, wäre der Preis sicher niedriger ausgefallen.

    Bereits der Versuch des Betrugs ist übrigens strafbar.

    Du kannst den ganzen Sachverhalt in Form einer "Zeugenerklärung" selber zu Papier bringen (sachliche, chronologische Schilderung in der "Ich-Form") und an die zuständige Staatsanwaltschaft (Bremen) schicken.
    Deine Personalien müssen enthalten sein (Name, Vorname, Geb.daten, Wohnort, Beruf, Fam.Stand, staatsangehörigkeit, Tel.)
    Leg noch ein paar Fotos von der Maschine bei - wo das tatsächliche Baujahr sichtbar ist (Du hast doch welche) und einen Ausdruck der Ebay-Seite des Artikels (mit Artikelbeschreibung!).

    Dann sollte der Text enthalten, daß Du gegen den "Herrn sowieso, Adresse..." Anzeige wegen Betrugs erstattest und daß Du Strafantrag stellst und daß Du die Maschine bei Kenntnis der wahren Umstände nicht gekauft hättest. Unterschrift nicht vergessen.
    Daß er Dir einen Großteil des Geldes wieder erstattet hat, darfst Du natürlich nicht unterschlagen.

    Der "Angezeigte" wird dann normalerweise "zur Sache" vernommen bzw. darf sich schriftlich äußern.

    Wenn Du eine Strafanzeige machst, bedeutet das, daß Du möchtest, daß der Kerl wegen der Straftat BESTRAFT wird.
    Eine Strafanzeige ist keineswegs dafür da, Deine restlichen Forderungen durchzudrücken.

    Allerdings kann ich Dir keine großen Hoffnungen machen, daß der Andere gleich verurteilt wird (es sei denn, er wurde bereits 497 mal wegen sowas angezeigt).
    Vermutlich wird das Verfahren eingestellt werden.

    Ich will Dich NICHT dazu ermutigen, eine Anzeige zu machen.
    Aber wenn Du das machen möchtest, kannst Du es auch so machen, ohne zur Polizei zu "laufen". Deine Anzeige kriegt dann die Polizei für weitere Ermittlungen eben von der Staatsanwaltschaft zugeschickt.

    Grüße, Hermann
     
  10. Joerky

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    @K.R.ausDO

    Von ebay kommt leider nur eine Standartantwort:

    [Zitat]
    Hallo!

    Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir keine individuellen
    Rechtsberatungen durchfuehren duerfen, da die gesetzlichen Bestimmungen
    dieses bedauerlicherweise nicht gestatten. Dazu muessten Sie sich
    gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder auch an eine
    Rechtsberatungsstelle wenden.

    Wir wuenschen Ihnen, dass auf diesem Wege eine schnelle individuelle
    Klaerung Ihrer Fragen erreicht wird.

    Mit freundlichen Gruessen

    [i:post_uid0]Name des Senders[/i:post_uid0]
    eBay - Sicherheit
    [/Zitat]

    Etwas mager wie ich finde - also Anzeige beim Wachtmeister bzw. schriftlich bei der Staatsanwaltschaft.

    Ich berichte weiter...



    Edited By Joerky on 1046271365
     
  11. #31 K.R.ausDO, 26.02.2003
    K.R.ausDO

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    [color=#000000:post_uid10]So Doof das jetzt auch klingt, aber nun weiß man doch, was man für eine "Sicherheit" von ebay selbst erwarten kann.

    :p[/color:post_uid10]
     
  12. Tandor

    Tandor Mitglied

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    Hmmm, ich weiß nicht was Ihr da alle von Ebay erwartet ????

    Ich wüsste auch nicht wie Ebay beurteilen soll wer in den jeweiligen Fällen im Recht ist.
    Ich denke nicht das dies zur Aufgabe von Ebay gehört.

    Und wenn man früher etwas über eine Kleinanzeige in der Zeitung gekauft hat, und später gemerkt hat das man betrogen wurde, ist glaube ich auch keine auf die Idee gekommen von der Zeitung zu erwarten das sie das für einen Regeln.


    So etwas muss man dann schon selber regeln.

    D.h. in diesem Fall würde ich ne Rechnung über den ausstehenden Betrag schreiben (mit eindeutiger Fristsetzung), und wenn die Frist abgelaufen ist nen Mahnbescheid schicken.
     
  13. Azazel

    Azazel Mitglied

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    Auf jeden Fall muss man handeln - auch wenn es kleine Beträge sind - so haben etwaiige Betrüger wenigstens ein schwierigeres Leben.

    regards Michael
     
  14. #34 K.R.ausDO, 27.02.2003
    K.R.ausDO

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    [color=#000000:post_uid13][quote:post_uid13="Tandor"]Hmmm, ich weiß nicht was Ihr da alle von Ebay erwartet ????

    Ich wüsste auch nicht wie Ebay beurteilen soll wer in den jeweiligen Fällen im Recht ist.
    Ich denke nicht das dies zur Aufgabe von Ebay gehört.

    Und wenn man früher etwas über eine Kleinanzeige in der Zeitung gekauft hat, und später gemerkt hat das man betrogen wurde, ist glaube ich auch keine auf die Idee gekommen von der Zeitung zu erwarten das sie das für einen Regeln.[/quote:post_uid13]

    Wenn auf der ersten Seite bei ebay mit der Sicherheit beim Handeln geworben wird, dann erwarte ich auch da doch wohl etwas zu Recht, oder?

    Wenn ich dann auf das Vorhängeschloß
    Symbol draufklicke und dann auf eine große Seite zu diesem Thema bei ebay kommen, wo z.B. folgende Versprechungen gemacht werden:

    [quote:post_uid13]Die übergroße Mehrheit der Käufer und Verkäufer bei eBay ist ehrlich und zuverlässig. [b:post_uid13]eBay unternimmt größte Anstrengungen, um Ihr Handeln sicher zu gestalten.[/b:post_uid13] Auch Sie können zu mehr Sicherheit beitragen. Ein paar Hinweise sollen Ihnen helfen, die Besonderheiten des Onlinehandels zu beachten und Ihren Kauf sicher zu gestalten.[/quote:post_uid13]

    und weiter:

    [quote:post_uid13]Ihre Einkäufe sind bis zu 200 Euro versichert: Mit dem eBay Käuferschutz!
    Sollten Sie Opfer eines Betrugs werden, hilft Ihnen das kostenlose Käuferschutzprogramm. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt eBay einen Ausgleich für vom Käufer erworbene Artikel bis zu einem Wert von je 200 EUR (300 EUR bei Besitz der eBay Visa Card ist) abzüglich einer Selbstbeteiligung von 25 EUR. [/quote:post_uid13]

    und dann noch 7 Tage die Woche:

    [quote:post_uid13]Unser Sicherheitsteam arbeitet sieben Tage die Woche, um Ihnen ein sicheres Handeln bei eBay zu ermöglichen. In Betrugsfällen oder bei Verletzung von Handelsvereinbarungen versuchen wir, praktikable Lösungen herbeizuführen. Sie können sich jederzeit an das Sicherheitsteam wenden.[/quote:post_uid13]

    und dann wird man ja noch aufgefordert die Verstöße zu melden:
    [quote:post_uid13]Teilen Sie es uns mit, wenn Sie meinen, dass sich andere Mitglieder nicht an die eBay-Regeln halten. Bestätigen sich die Vorwürfe, ergreifen wir die geeigneten Maßnahmen. Das kann eine Verwarnung des Mitglieds nach sich ziehen oder sogar dessen Ausschluss vom eBay-Marktplatz.[/quote:post_uid13]

    dann frag ich mich, ob bei der Reaktion von ebay in diesem Fall (s.u.: [quote:post_uid13]Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir keine individuellen
    Rechtsberatungen durchfuehren duerfen, da die gesetzlichen Bestimmungen
    dieses bedauerlicherweise nicht gestatten. Dazu muessten Sie sich
    gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder auch an eine
    Rechtsberatungsstelle wenden.
    [/quote:post_uid13]) nicht selbst so eine Art Betrug (durch Unterlassung der versprochenen Hilfe) vorliegt?!
    :angry:[/color:post_uid13]



    Edited By K.R.ausDO on 1046348648
     
  15. #35 Barista, 27.02.2003
    Barista

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    Ich bin prinzipiell auch der Ansicht, dass die Käufer Probleme untereinander selbst regeln müssen. Ebay müsste wahrscheinlich einen Wahnsinns-Apparat aufbauen, wenn die sich mit allen Problemfällen befassen wollten. Das würde natürlich immens kosten und die Gebühren würden steigen. Das will letztendlich wohl auch niemand.
    Bei ebay gibt es auch durchaus die Möglichkeit, Käufe über Anderkonten etc. abzusichern. Die meisten machen einfach keinen Gebrauch davon, sollten dann aber auch im nachhinein nicht meckern.
    Wie an anderer Stelle schon geschrieben, bin ich mittlerweile auch wieder auf das gute alte Anzeigenblatt zurückgekommen. Dort finde ich mittlerweile fast bessere Angebote als bei ebay, da weniger Konkurrenz auf Käuferseite vorhanden ist, die den Preis hochtreibt. Man muss sich nur ein wenig in Geduld üben, da das Angebot nicht so hoch ist.



    Edited By Barista on 1046360399
     
  16. #36 K.R.ausDO, 27.02.2003
    K.R.ausDO

    K.R.ausDO Mitglied

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    [color=#000000:post_uid10]Keine Frage, wenn ebay dem eigenen Anspruch (siehe Aufzählung unten) gerecht werden wollte, hätten Sie wohl noch einiges zu tun.

    Dann sollte ebay aber auch klar die eigenen Grenzen aufzeigen und nicht pauschal mit Versprechungen wie diese [quote:post_uid10]Unser Sicherheitsteam arbeitet sieben Tage die Woche, um Ihnen ein sicheres Handeln bei eBay zu ermöglichen. In Betrugsfällen oder bei Verletzung von Handelsvereinbarungen versuchen wir, praktikable Lösungen herbeizuführen. Sie können sich jederzeit an das Sicherheitsteam wenden.
    [/quote:post_uid10] an die Welt gehen, die Erwartungen wecken, die in der Praxis dann nicht gehalten werden können :O[/color:post_uid10]
     
  17. Stefan

    Stefan Mitglied

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    Sicher ist es angenehmer und besser, wenn man Probleme mit dem Käufer/Verkäufer direkt bzw. persönlich regeln kann. Aus eigener, aktuell negativer Erfahrung muß ich aber leider sagen, daß man bei persönlicher Kontaktaufnahme durchaus auch mal vergeblich auf Rückmeldung wartet...
    Der Weg über Ebay ist insofern nicht schlecht, als daß der Betreiber weiß, daß etwas nicht in Ordnung ist mit einer Auktion, es hat auch später Vorteile, wenn im Falle einer Regelung per Gericht eine dritte Partei den Schriftverkehr zeitlich und inhaltlich voll nachvollziehen kann.

    Gruß
    Stefan
     
  18. #38 71-1023962637, 27.02.2003
    71-1023962637

    71-1023962637 Gast

    [color=#000000:post_uid11]Tja, das Thema Ebay an sich ist ja ein recht heikles. Ich pers. habe (immer als Käufer) sowohl schon sehr gute als auch sehr schlechte Erfahrungen gemacht mit den jeweiligen Verkäufern bzw. Anbietern.

    Ebay selbst tut allerdings recht wenig für zufriedene Käufer, was auch leicht nachzuvollziehen ist. Dazu stelle man sich einfach ein paar Fragen:

    (1) Wer sind die Kunden von Ebay?
    (2) Wieso sorgt Ebay eigentlich nicht dafür, daß sich nur "reale" Menschen ab 18 anmelden können? Eine Kopie (womöglich eingescannt) des Personalausweises zu fordern würde viele Betrüger abschrecken. Oder alternativ Identitäts- und Altersnachweis über Angaben zu einer eigenen Kreditkarte.
    (3) Wieso kann ein Käufer nicht auf den Treuhandservice bestehen, wenn er die Gebühren dafür selbst trägt?
    (4) Wieso läuft der Zahlungsverkehr nicht grundsätzlich über Ebay? Anders gesagt: Bei amazon.de klappt das doch im Marktplatz auch...

    Es drängt sich der Eindruck auf, daß Ebay eben nur an (schneller) Kohle interessiert ist. Wenn sich dann die Betrügereien scheinbar häufen, weil sich das unter den Betrügern auch rumspricht, wird Ebay auf Dauer wohl auch immer weniger Geschäfte vermitteln und damit Umsatzrückgänge (oder weniger Wachstum, je nachdem) verzeichnen...

    Letztlich muß man Ebay wohl als eine Art Trödelmarkt im Internet betrachten. Es ist sogar in dem Sinne schlimmer als ein Trödelmarkt, da hier beide sich hier beide Partner noch viel mehr vertrauen entgegenbringen müssen, ohne sich auch jemals nur gesehen zu haben. Manche Betrügereien wären selbst auf einem Trödelmarkt so kaum möglich!

    Gruß

    Thomas[/color:post_uid11]
     
  19. Joerky

    Joerky Mitglied

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    Hab mich gerade nochmal bei ebay beschwert, dass die offensichtlich automatisch generierte Standart-Antwort nicht mit den auf der Webseite gemachten Versprechen in Einklang zu bringen sei. Schließlich hat der Verkäufer mir ja die ebaygebühren berechnet was er laut den Bestimmungen von ebay nicht darf - also MÜSSEN die was machen...

    Es bleibt spannend! ???
     
  20. Joerky

    Joerky Mitglied

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    Wirklich kaum zu glauben, meine unten beschriebene Beschwerde wird mit exakt der gleichen standart Antwort abgespeist, wie ich sie schon ganz zu Anfang bekam. Der ebay Service ist also echt nen Witz.

    Von wegen "praktikable Lösung herbeiführen" - ich möchte mal wissen welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die tatsächlich tätig werden.
     
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Ebay - mir platzt der kragen - Da tummeln sich betrüger - unglaublich!

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