Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

Diskutiere Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu Falls im Angebot sowas stand wie "Geld muss innerhalb von 7...

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  1. 6.638

    6.638 Gast

    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Schnäppchen gemacht und nicht gezahlt ? :lol::lol::lol:
     
  2. Hotzi

    Hotzi Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Nicht ganz, ich war gerade im Urlaub als die Auktion auslief. Hatte aber natürlich keine Tanliste o.ä mit in den Urlaub genommen. Hinterher wars zu spät wie sich rausstellte... Dumm gelaufen, wäre den ganzen Stress auch nicht wert gewesen.
     
  3. 6.638

    6.638 Gast

    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Das mit diesen TAN-Listen habe ich schon öfters gehört ... Ich nutze in der Regel mein Ö-Konto und habe den Vorteil, daß ich für eine Überweisung eine TAN-SMS erhalte die genau 5 min gültig ist.
     
  4. AndreO

    AndreO Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Hallo,

    habe mich nun nach 2 Jahren reine Lesezeit entschlossen mich in diesem Tollen Forum anzumelden. Vorab schonmal ein herzliches danke schön, für die vielen kompetenten und informativen Beiträgen.


    Möchte zu dem Thread noch etwas sagen.

    1. Die Rechtsberatung ist nach dem RBerG nur Steuerberatern, Rechtsanwälten und sonstigen behördlich auferlegten Personen gestattet. (Heikles Gebiet, viele Foren hatten hiermit durch Abmahnungen schon Probleme.)

    2. Allgemeine (Nicht auf den Threadsteller bezogene) Rechtsinformationen.

    ein Vertrag kommt grundsätzlich durch 2 übereinstimme Willenserklärungen i.S.v §§145ff BGB zustande.

    Bei einem Kaufhausangebot, so wie alle gängigen Angebote sowie Werbungen die der breiten Öffentlichkeit zu verfügung gestellt werden, handelt es sich lediglich um ein sogenantes Invitatio ad Offerendum. Diese Angebote sind nicht rechtsbindend. Der Antragende ist somit der Kunde und nicht das Geschäft. Wie hier schon richtig erwähnt wurde kommt der Kaufvertrag mit einem Lebensmittelgeschäft erst durch das rüberziehen durch die Kasse zustande.

    3. @Hotzi "Geld muss innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende eingehen"

    es gibt grundsätzlich 2 Arten wo Kaufverträge sich "auflösen", der eine Grund wäre das der Vertrag ex tunc nichtig ist, wie z.B. bei einer Anfechtung durch §119 ff. BGB, der andere wäre z.B. bei einem Kaufvertragsrücktritt ex nunc, d.h. der Vertrag ist für die Zukunft nicht mehr relevant (Rückabwicklungsvertrag).

    Dein beschriebener Fall hat mit beidem nichts zu tun, sondern der beschriebene Kontext ist lediglich eine Fälligkeitsvereinbarung des Verkäufers (die nicht zum eingehenden Verzug berechtigt, da auch hier 2 übereinstimme WE gebraucht werden). Nach §271 BGB tritt die Fälligkeit sofort nach Abschluss ein. Eine Fälligkeitsvereinbarung des Käufers ist wirksam da dadurch das eigene Recht des Verkäufers beschnitten wird.
    Für die weiteren Verzugsgründe und Voraussetzung siehe §286.

    Dein Vertrag war somit nicht rückwirkend nichtig, oder wie du es meintest "der Kaufvertrag löst sich auf".

    Das ist erstmal Falsch. Der Käufer könnte nach §323 BGB bei einem Verzug zurücktreten, das würde aber an dieser Stelle zu weit führen.

    Ich bitte euch eine Rechtsberatung bei Rechtsanwälten vornehmen zu lassen.
    Das ist ein gängiges Problem von Foren, das jeder ein bisschen weiß, aber alle eigentlich nichts. Und das deutsche Recht ist ein hoch komplexes und sensibles Thema welches man als Leie meißt nicht durchschaut.

    Bitte versteht es nicht als Tadelung.

    Ich weiße nochmals Ausdrücklich hin, das der obene Sachverhalt als verallgemeinerung des BGB AT und des BGB AT Schuldrecht dient und nicht auf einen konkreten Fall absieht.
     
  5. galgo

    galgo Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    wenns dem verkäufer zu billig ist, kann er immer behaupten dass das ding mittlerweilen kaputt ist oder der hund hats gefressen :evil:

    gruß galgo
     
  6. #26 RomeoGiulia, 18.07.2010
    RomeoGiulia

    RomeoGiulia Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Offensichtlich ist nicht nur Rechtsprechung, sondern auch Rechtschreibung ein hochkomplexes Thema, das der Laie meist nicht durschaut.
    *sorrycouldnotresist*
     
  7. AndreO

    AndreO Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Der Beitrag von mir wurde in der schnelle geschrieben, habe nicht mehr drüber gelesen. Entschuldigung dafür.
     
  8. 6.638

    6.638 Gast

    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    das ist mir schon des öfteren passiert , daß der hund es g'fressen hat oder ein teil gerade abgebrannt ist ... gehört mittlerweile auch zum fischen wie die spassbieter ...
     
  9. #29 unclewoo, 18.07.2010
    unclewoo

    unclewoo Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Ist im Fall vom fressenden Hund dann nicht die Nachweispflicht beim Verkäufer?
     
  10. #30 exbonner, 18.07.2010
    exbonner

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Dann würde ich mich aber auch lieber an den eigenen Tipp halten und keine juristischen Halbwahrheiten verbreiten...

    Dem Threadersteller kann nach einem letzten Kontaktversuch mit dem Verkäufer dann nur der Anwalt empfohlen werden...
     
  11. AndreO

    AndreO Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Zitat BGH:

    [SIZE=-1]Soweit die Unmöglichkeit anspruchsvernichtende Tatsache ist (so etwa in §§ 275, 323 BGB), so trägt nach allgemeinen Beweislastregeln der Schuldner die Beweislast für die Unmöglichkeit. Soweit die Unmöglichkeit anspruchsbegründend wirkt (etwa in §§ 280, 281, 325, 326 BGB), trägt der Gläubiger die Beweislast. Nur hinsichtlich des Vertretenmüssens trägt nach § 282 BGB stets, d.h. unabhängig von den Parteirollen, der Schuldner die Beweislast, d.h. das Vertretenmüssen wird vermutet. Da der Gläubiger, der Schadensersatz fordern will, die Unmöglichkeit häufig nicht beweisen kann, erlaubt ihm § 283 BGB, auf Erfüllung zu klagen und anschließend eine Frist zu setzen. Nach Ablauf der Frist kann er dann Schadensersatz fordern. Bei nur wahrscheinlicher, nicht aber nachgewiesener Unmöglichkeit ist also eine Verurteilung zur Leistung möglich.[/SIZE]
     
  12. galgo

    galgo Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube :roll:
    im ernst, bei ebay gibt es einen paragraphen wonach der verkäufer vom verkauf auch nachträglich zurücktreten kann
     
  13. #33 exbonner, 18.07.2010
    exbonner

    exbonner Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Den würde ich gern mal sehen...außerdem ist nun bereits mehrfach entschieden worden (siehe zB AG München), dass der Verkäufer bei aus seiner Sicht zu niedrigem Kaufpreis trotzdem leisten muss. Das gilt erst Recht, seitdem es die ausdrückliche Mindestgebotoption bei ebay gibt. Andere Regeln sind nicht relevant.
     
  14. AndreO

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu


    Dann bitte ich dich meine Halbwahrheiten aufzudecken, im Interesse aller.
     
  15. #35 hans-juergen.z, 18.07.2010
    hans-juergen.z

    hans-juergen.z Gast

    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Der BGH hat in einem anderen Fall entschieden, dass ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist:
    Bei Internetauktionen werden wirksame Kaufverträge geschlossen Dies ist nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof höchst richterlich geklärt worden (BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“).

    Ich würde empfehlen, den Anbieter darauf hinzuweisen und wenn er dann nicht liefert - hilft nur der Gang zum Anwalt. Und der müsste sich in Ihrem Fall lohnen.


    Viel Erfolg.
    Gruß


    Hans-Jürgen
     
  16. #36 exbonner, 18.07.2010
    exbonner

    exbonner Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Zum einen ist es wenig hilfreich auf das RBerG zu verweisen und anschließend einen Monolog zu 271 BGB zu halten oder ein isoliertes BGH Zitat zu postem...

    Juristische Fachdiskussion dann gern per PN, insb bei 271 scheint es Unklaheiten zu geben ;)

    Nichts fur ungut
     
  17. 6.638

    6.638 Gast

  18. #38 NewBarista, 18.07.2010
    NewBarista

    NewBarista Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu


    Keine Chance. Die haben die Maschine rauszurücken.

    Eine Auktion ist rechtskräftig.

    Dafür gibt es das Mittel einen Mindestpreises.
    Kein Verkäufer muss also ein unkalkulierbares Risiko eingehen.
     
  19. mastah

    mastah Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, das zwei übereinstimmende Willenserklärungen erfordert bei der der Verkäufer die Ware zu übergeben und der Käufer die Ware zu bezahlen hat (Verpflichtungsgeschäft) §433 I/II BGB.

    Das alleinige Ausstellen der Ware im Laden verpflichtet allerdings nicht iSv §145 die Ware auch verkaufen zu wollen/müssen, denn es handelt sich dabei nicht um die Abgabe eines Angebotes sondern lediglich um eine Invitatio ad offerendum, also eine Einladung an einen Dritten ein Angebot abzugeben. Das erste Angebot macht also der Käufer und der Verkäufer kann aber muss es nicht annehmen. Somit kann sich der Verkäufer den Vertragspartner selbst aussuchen und ist nicht verpflichtet (Stichwort Privatautonomie).

    Bei Online-Auktionen sieht das ein wenig anders aus. Hierbei kommt der Kaufvertrag durch Abgabe des Höchstgebots zustande und nicht wie in §156 BGB gefordert durch einen Auktionator.

    Das Einstellen eines Artikels bei Ebay stellt hierbei bereits ein verbindliches Verkaufsangebot also einen Antrag dar und die Abgabe des Höchstgebots die Annahme. Der Kaufvertrag kommt nach §145 ff. BGB rechtskräftig zustande.

    Man könnte noch nach §133 BGB auslegen muss dann aber noch §157 BGB berücksichtigen und eine Anfechtung nach §119 BGB seitens des Verkäufers wäre eventuell möglich, dürfte aber beim vorliegenden Tatbestand aussichtslos sein, denn du hast als Käufer auch noch Recht auf Schadensersatz nach §122 BGB(Vertrauensschaden) und außerdem liegt überhaupt keine Anfechtungsgrundlage vor. Das würde aber jetzt alles zu weit führen zumal noch die AGB’s von Ebay zu berücksichtigen sind und ich empfehle dir einen Anwalt zu nehmen und dich auf dein Recht zu berufen.

    Bei Ebay gibt es die Möglichkeit des Mindestpreises oder der Verkäufer hätte den Startpreis entsprechende höher ansetzen müssen wie auch immer, mit dieser fadenscheinigen Ausrede kommt er da nicht raus zumal man bei Ebay und sonstigen Auktionen das Risiko den Artikel unter umständen viel günstiger abgeben zu müssen bewusst eingeht.

    Also schön am Ball bleiben denn zwischen dir und dem Verkäufer besteht ein rechtlich einwandfreier Kaufvertrag mit Rechten und Pflichten für beide Seiten und keinerlei Nichtigkeitsgrundlagen!

    Setz ihm eine Frist von 2 Wochen (schön mit Einschreiben und Rückschein) und dann such einen Anwalt auf und verklag den Verkäufer.

    Es gilt immer Pacta sunt servanda ;).

    Gruß
    Markus
     
  20. maxxo

    maxxo Mitglied

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    AW: Ebay Verkäufer verweigert die Maschine rauszugeben da der erzielte Preis ihm zu

    Es gibt leider immer wieder düstere Legenden über diverse Rechtsfragen, dem internet sei Dank. Habe auch oft Mandanten, die nach überschlägiger Google-Recherche meinen, alles zu wissen.

    Beim Espresso kenne ich mich noch nicht so aus, aber bei rechtlichen Dingen als Anwalt schon.

    Wie schon richtig gesagt wurde, setz dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung und wenn die abgelaufen ist, such einen Anwalt auf. Wenn Vorkasse vereinbart war, musst Du natürlich auch entsprechend zahlen, da er sonst auch nicht zu liefern braucht.
     
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