Geschäftsgebaren eines Händlers

Diskutiere Geschäftsgebaren eines Händlers im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; AW: Geschäftsgebaren eines Händlers ... Ehrlich gesagt, habe ich den Eindruck, schon auf Grund der Überschrift (ok, ich wäre vielleicht auch...

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Newby

    Newby Mitglied

    Dabei seit:
    17.04.2009
    Beiträge:
    277
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Wenn wir dem Verkäufer nichts unterstellen, dann dem TE auch nichts. Mein Bsp. war eher allgemein gemeint und sollte nur aufzeigen "was wäre wenn..."


    ????
    Wenn der Händler die Ware einfach an den Hersteller zurückschicken würde und nachbessert, würde hier niemand einen Gutschein fordern.
     
  2. Tara

    Tara Mitglied

    Dabei seit:
    16.12.2006
    Beiträge:
    3.726
    Zustimmungen:
    297
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich bin der Ansicht bei einem Handel sollten BEIDE zufrieden sein,
    Verkaufender UND Käufer.

    Gretchenfrage:
    hättest du dir die Maschine auch gekauft für 700 Euro MIT den Kratzern?
    Hättest Du dich dran gefreut?

    Wenn ja, behalt sie und freu dich dran günstig zu einer neuwertigen Maschine gekommen zu sein.

    Wenn nein - schick sie zurück.
    Einen Schaden durch entgangene Ersparnis zu rechnen, weil du sie zurück schickst, finde ich nun - naja irgendwie unschön, irgendwie.. kleinlich.
    (Du hast nach Meinungen gefragt ;) )
     
  3. #63 willcrema, 02.08.2011
    Zuletzt bearbeitet: 02.08.2011
    willcrema

    willcrema Mitglied

    Dabei seit:
    04.12.2008
    Beiträge:
    1.642
    Zustimmungen:
    9
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Es gibt ja auch einen Vorteil.Du erspart dir den Ärger, den üblicherweise der erste Kratzer auslöst. Und wenn der vom Partner stammt möglicherweise auch noch Beziehungsstress.
    (Einer dessen Maschine und dessen Auto und dessen Haus diverse Kratzer haben . Der erste tat immer ein wenig weh. :) )
     
  4. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers


    Des Recht auf ordentliche Ware endet da, wo sie wie in diesem Fall beschrieben, nicht lieferbar ist. Das wurde vom Händler schlüssig begründet, und somit gibt es da auch nichts weiter zu fordern als die angebotene Rückgabe. :roll:
     
  5. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich möchte bezweifeln dass dieser Kunde die für diesen Fall notwendige Geduld hat, auf die Neulieferung zu warten. Besonders in der Sommerzeit könnte das zu einem echten Problem werden. Achso, dann könnte man ja nochmals vom Händler eine Entschädigung für etwaige Wartezeiten fordern... :roll:
     
  6. #66 schelbauer, 02.08.2011
    schelbauer

    schelbauer Mitglied

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Hallo Emil,
    Hab mich auch informiert und es gibt schon rechtliche Möglichkeiten:

    §439 BGB :
    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.


    Die Frage ist ob man sich das antun will.
     
  7. #67 schelbauer, 02.08.2011
    schelbauer

    schelbauer Mitglied

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Wieso sollte keine Ersatzlieferung möglich sein? Nur weil das Gerät nicht auf Lager ist? Das finde ich etwas einfach. Es war auch nirgendwo etwas von Restposten erwähnt sonder noch mit Fachhändler mit Ladenlokal und allen Rechten die einem Kunden zustehen :) , geworben.
     
  8. LuxorN

    LuxorN Mitglied

    Dabei seit:
    04.09.2005
    Beiträge:
    334
    Zustimmungen:
    4
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Nein. Kann man nicht. Das Recht auf Nacherfüllung ist ganz klar ("die Erheblichkeit des Mangels ist irrelevant").
    Der Händler hat nur zwei Möglichkeiten: Austausch oder Nachbesserung.

    Du kannst doch nicht erst das BGB zitieren und dann behaupten, das hätte keine Gültigkeit (§437/439).
    Darüber streitet kein Gericht, die Sachlage wäre eindeutig.

    Es ist doch so, dass er bei ebay eine neue Maschine ERSTEIGERT hat. Woran macht man denn jetzt fest, dass man für den Kaufpreis Kratzer hinzunehmen hat?
    Wenn ich bei eBay eine Sache ersteigere, dann muss ich davon ausgehen können, dass sie im beschriebenen Zustand ist, das hat auch nichts mit "der Kunde ist König" zu tun.
    Hätte man die Kratzer auch für den SofortKauf-Preis (999€) hinnehmen müssen?

    Das stimmt nicht. Das Recht auf Nacherfüllung gilt doch unberührt davon, ob der Händler nun die Marke noch vertreiben will oder nicht.
    Er kann nur die gewählte Art der Nacherfüllung ablehnen und die andere wählen, wenn ihm sonst UNVERHÄLTNISMÄßIG hohe Kosten oder Aufwand entstehen würden.

    Ob man für 700€ über die Kratzer hinwegsehen kann, ist doch eine ganz andere Baustelle, darüber kann man sicherlich diskutieren.
    Rechtlich ist die Sache allerdings ziemlich eindeutig.
     
  9. #69 schelbauer, 02.08.2011
    schelbauer

    schelbauer Mitglied

    Dabei seit:
    14.10.2009
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ich will keinen unter Druck setzten, sonst hät ich den Namen genannt oder die abgelaufene Ebay-Auktion verlinkt. Und die 70€ Gutschein fand ich eher als entgegenkommen, eine Einigung soll doch jedem etwas weh tun. Ich muss mit den Kratzern leben und er etwas drauflegen.
     
  10. cawa71

    cawa71 Mitglied

    Dabei seit:
    12.01.2010
    Beiträge:
    1.924
    Zustimmungen:
    1.746
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Nachdem der Verkäufer, wie im ersten Post geschrieben. auch im Kaffee-Netz aktiv ist frage ich mich ob jetzt überhaupt noch eine Chance auf eine schiedlich-friedliche Lösung besteht.
     
  11. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Ein Händler ist entgegen des Anspruchsdenkens einiger Diskussionsteilnehmer hier kein Hellseher, was die Lieferfähigkeit seiner Lieferanten angeht. Ansonsten hilft es nochmal den Ausgangstext zu lesen - insbesondere die Stelle wo der Händler ausgesagt hat, eben nur dieses eine Gerät auf Lager zu haben. Lesen muss unheimlich anstrengend sein wenn man sich erstmal aufgeplustert hat. ;-)
     
  12. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Es tut mir leid, aber Dein 'Entgegenkommen' kann man unter Berücksichtigung der geschilderten Vorgänge eigentlich nur als dreist bezeichnen.
     
  13. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Warum zitierst du das Gesetz nicht komplett? Oder hast du nur versehentlich unterschlagen dass es einen Ausschluss des Nacherfüllungsrechts gibt im Falle der Unmöglichkeit der Nacherfüllung? Das wäre im Falle der Nichtlieferbarkeit wie hier ja wohl eindeutig.

     
  14. LuxorN

    LuxorN Mitglied

    Dabei seit:
    04.09.2005
    Beiträge:
    334
    Zustimmungen:
    4
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    1.) Würdest Du dann bitte so freundlich sein und diese Stelle voll zitieren?
    Eine Stelle bezüglich der "Unmöglichkeit" kenne ich nicht, nur bez. der "Unverhältnismäßigkeit" und das betrifft nur die Wahl der Nacherfüllung, nicht den Ausschluß selbiger. ich lasse mich aber gerne belehren.
    2.) Fußt die "Nichtlieferbarkeit" hier NUR auf einem "ich möchte mit diesen Firma nicht mehr zusammenarbeiten". Die Maschine ist weiterhin am Markt und lieferbar.

    Der betreffende §439:
     
  15. #75 kiw1408, 02.08.2011
    kiw1408

    kiw1408 Mitglied

    Dabei seit:
    29.06.2008
    Beiträge:
    1.914
    Zustimmungen:
    348
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers


    Das ist in diesem Fall ja auch in Ordnung. Er bietet ihm Rücknahme an. OK.
    Aber trotzdem bin ich der Meinung das man sowas nicht akzeptieren muss.
    Du willst doch sicher auch Ware haben die in Ordnung ist. Oder
    wie würdest du handeln wenn du diese oder die von mir ( Foto 1 Seite ) vom Händler so bekommen würdest?
     
  16. #76 exbonner, 02.08.2011
    exbonner

    exbonner Mitglied

    Dabei seit:
    06.05.2010
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    8
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Die Sache ist von der rechtlichen Seite her völlig eindeutig. Die Ware hat einen Mangel und der Käufer die genannten Rechte. Die Nacherfüllung usw. ist auch nicht unmöglich, denn sowohl die Ersatzteile, als auch ggf. eine neue Maschine sind am Markt beschaffbar. Das ist allein Sache und Problem des Händlers.

    Ob es sich lohnt ist eine andere Sache. Und ob es nötig ist sowieso...

    Ich möchte aber mal das Geschrei hören, wenn der neu bestellte Golf beim Abholen plötzlich einen schönen Kratzer in der Seite hätte...wäre das auch egal?
     
  17. Stefan

    Stefan Mitglied

    Dabei seit:
    05.11.2001
    Beiträge:
    9.093
    Zustimmungen:
    738
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    :roll:
    Und nochmal von vorn: Der Händler kann kein weiteres Gerät liefern weil keines vorhanden ist. Jetzt sag mir doch mal welchen Sinn es macht, unter diesen Voraussetzungen eine Rückgabe nicht zu akzeptieren, bzw. auf eine Lieferung zu bestehen?
     
  18. #78 willcrema, 02.08.2011
    willcrema

    willcrema Mitglied

    Dabei seit:
    04.12.2008
    Beiträge:
    1.642
    Zustimmungen:
    9
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Wenn man ihn für 8000 Euro bekommt, wärs möglicherweise egal ....
     
  19. #79 exbonner, 02.08.2011
    exbonner

    exbonner Mitglied

    Dabei seit:
    06.05.2010
    Beiträge:
    767
    Zustimmungen:
    8
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    Doch der Händler kann sich am Markt eines beschaffen. Oder wurde die Serie eingestellt oder ist das einzige Lager mit allen Maschinen abgebrannt? Dann liegt Unmöglichkeit vor, ansonsten nicht.
     
  20. #80 doppelstrega, 02.08.2011
    doppelstrega

    doppelstrega Mitglied

    Dabei seit:
    24.07.2011
    Beiträge:
    171
    Zustimmungen:
    2
    AW: Geschäftsgebaren eines Händlers

    wenn du das auf den konkreten fall beziehst und ein fünftel weniger bezahlt hättest wärst du auch zufrieden

    ..... wurde ja schon öfters gefragt - war die maschine originalverpackt ?

    verkratzte maschinen können auch direkt aus der fabrik kommen,
    dazu gibts hier speziell zu italienern einige freds
     
Thema:

Geschäftsgebaren eines Händlers

Die Seite wird geladen...

Geschäftsgebaren eines Händlers - Ähnliche Themen

  1. Kaffeemaschine braucht viel zu feines Kaffeepulver?

    Kaffeemaschine braucht viel zu feines Kaffeepulver?: Hallo, ich habe zu Weihnachten eine Lelit Anna PL41TEM geschenkt bekommen und habe sie auch schon eine Weile in Gebrauch. Zuerst als ich an...
  2. [Suche] Hilfe beim Bauen eines Singlebaskets für Cafelat Robot

    Hilfe beim Bauen eines Singlebaskets für Cafelat Robot: Hallo, ich würde gerne einen Singlebasket für einen Cafelat Robot bauen und suche Unterstützung von jemanden der Lust an der Sache hat und Drehen,...
  3. Video zum Service einer Quickmill QM67 (...oder eines anderen Siebträgers)

    Video zum Service einer Quickmill QM67 (...oder eines anderen Siebträgers): Hat eigentlich irgendwer schon mal ein Service-Video gesehen, wie man eine Maschine komplett redigiert? Also was wird entkalkt, was gereinigt und...
  4. Minimalinvasive Entkalkung eines kleinen Dual Boilers

    Minimalinvasive Entkalkung eines kleinen Dual Boilers: Schon seit über 2 Jahren gönne ich meiner Profitec Pro 300 gelegentlich eine minimalinvasive Entkalkung ihres Dampfboilers. Was aber geht beim...
  5. WMF Presto! 1400 im Schulalltag eines riesigen Kollegiums

    WMF Presto! 1400 im Schulalltag eines riesigen Kollegiums: Hallo zusammen, weil ich guten Kaffee mag und ihn für das alltägliche Dienstgeschäft an der Schule für unverzichtbar halte, besorgte ich für...
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.