Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

Diskutiere Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hat einer von euch schon mal Erfahrunen mit dem Käuferschutz machen müssen? Mein ersteigerter Gegenstand ist eindeutig gebraucht und entspricht...

  1. #1 Kaffeesack, 06.10.2007
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    Hat einer von euch schon mal Erfahrunen mit dem Käuferschutz machen müssen?

    Mein ersteigerter Gegenstand ist eindeutig gebraucht und entspricht nicht der Beschreibung des Verkäufers.
    Für solche Fälle gibts ja den Käuferschutz. Ich könnte mich bei entsprechender finanzieller Entschädigung damit abfinden das Teil zu behalten. Falls mir der Verkäufer finanziell entgegenkommt, ist der Käuferschutz dann noch additiv oder nur alternativ ? Würde ja meine Verhandlungen mit dem Verkäufer beeinflusen..

    Bin schon gespannt auf eure Erfahrungen bzw. Tips

    ralph
     
  2. #2 unclewoo, 06.10.2007
    unclewoo

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    AW: Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

    Soweit ich weiß alternativ, wenn du dich mit dem Verkäufer auf einen niedrigeren Verkaufspreis einigst, gibst du ja an, dass du dich mit dem Verkäufer verständigt hast und ihr eine Lösung gefunden habt. Dann zieht der Käuferschutz nicht mehr, denke ich. Zumindest solltest du von ebay kein Geld bekommen.
     
  3. #3 Eruendil, 06.10.2007
    Eruendil

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    AW: Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

    Soweit ich weiß, ist es *gar* nicht einfach, vom Ebay-Verkäuferschutz überhaupt etwas ersetzt zu bekommen.

    Am besten, Du klärst das mit dem Verläufer direkt. Er hat die Pflicht, den Artikel zu liefern, den er beschrieben hat, ansonsten muss er den Artikel auf seine Kosten zurücknehmen.

    Wenn Du nett sein willst, kannst Du auf einen Preisnachlass eingehen, aber erstmal hast Du das Recht, das zu bekommen, wofür Du beuzahlt hast, oder vom Verkauf zurückzutreten (ob Privatauktion oder Händler ist dabei egal - verladen darf Dich auch ein Privatmann nicht :x).

    Also: nett und freundlich, aber mit klarer Ansage den Menschen anschreiben. War ja (hoffentlich) ein Versehen und er möchte die Sache bestimmt aus der Welt räumen (will ich einfach mal unterstellen).

    Grüße,
    E.
     
  4. pefro

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    AW: Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

    Kann ich so unterschreiben. Mir ist es mal nach einem Viertel- oder halben Jahr gelungen, nach etlichen Vertröstungen den Verkäufer über seine Familie und eigene Recherchearbeit weichzuklopfen und zum zahlen zu bewegen. An dem Ebay Käuferschutz habe ich mir in der Sache die Zähne ausgebissen - der ist m.M. nach ein reiner Marketinggag und völlig unbrauchbar, so wie der gesamte Ebay Service, die haben einfach kein Personal oder keinen Bock auf die Probleme ihrer User. Das ist ein echter Saftladen und mich ärgerts jedes Mal, das es keine wirkliche Alternative gibt :-(

    Gruß
    Peter
     
  5. #5 gunnar0815, 06.10.2007
    gunnar0815

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    AW: Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

    Sehe ich auch so. Sollest dich mit dem Verkäufer einigen. Beim Käuferschutz bekommst du nur einen Teil wieder und das gute Stück gehört Ebay.
    Gunnar
     
  6. #6 Kaffeesack, 06.10.2007
    Kaffeesack

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    AW: Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

    Na, das wird ja mal spaßig.

    @ gunnar:

    Seltsam, als "betrogener" Käufer darf man sich nicht besserstellen; ebay praktiziert aber genau das, fall sie das Teil wirklich einziehen sollten. Falls es dann nicht vernichtet, gibts bei der Verwertung Umsatz, plus Umsatz an Einstell- und Verkaufsgebühren an der urspr. Auktion....

    3,2,1- Langsam bekomme ich das große Ko....

    Jetzt brauch ich erst mal nen Doppio

    ralph
     
  7. #7 tangoman, 08.10.2007
    tangoman

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    AW: Ich habe Fragen- ebay-Käuferschutz

    Bis auf die Tatsache, dass es ca. ein halbes Jahr gedauert hat, bis ich Geld vom Käuferschutz zurückerhalten habe, kann ich eigentlich nicht klagen.

    Ich habe ein Kleidungsstück für ca. 100 Euro ersteigert, nach längerer Zeit vom Verkäufer in der falschen Größe geliefert bekommen. Verkäufer reagierte nicht auf Reklamation, auch nicht nach Eröffnung eines Streitfalls. Antrag auf Käuferschutz, ein paar Monate später 100 - 25 Euro erhalten, Kleidung in falscher Größe konnte ich wieder versteigern.
     
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