Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

Diskutiere Kameraweitwurf - Haftpflicht ? im Was ich unbedingt noch sagen wollte... Forum im Bereich Kaffeeklatsch; Hallo zusammen, gestern für einen Freund Fotos der Kommunion seiner Tochter gemacht, noch müde belächelt worden warum ich mit 2 Kamera's ankomme....

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  1. #1 Holger Schmitz, 10.05.2010
    Holger Schmitz

    Holger Schmitz Mitglied

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    Hallo zusammen,
    gestern für einen Freund Fotos der Kommunion seiner Tochter gemacht, noch müde belächelt worden warum ich mit 2 Kamera's ankomme.

    Kurz vor Beginn der Kommunion auf dem Kirchplatz konnte ich dann miterleben wie es sich anhört wenn meine Minolta D7D nach einem Flug von 2m Länge und 1,5m Höhe landet... Katapultiert durch ein Kind welches beim laufen nicht nach vorne schaut und einen umrennt.

    Das 28-75mm 2,8 hat es die Sonnenblende zerlegt, das Bajonett für die Sonnenblende ist am Tubus ausgebrochen, Schramme am Batteriefach sowie die Halteklammern des Akkus sind offensichtlich kaputt.
    Weiteres wird sich dann nach einer Überprüfung bei Minolta samt Erstellung eines Kostenvoranschlages ergeben - der Techniker ist jedoch guter Dinge die Kamera wieder heile zu bekommen, alle notwendigen Teile sind da.

    Jetzt kommt das aber :
    Das heutige Telefonat mit der Mutter des Kindes war etwas seltsam.
    Sie wolle sich bei ihrer Versicherung schlau machen, evtl. wären Kinder unter 6 Jahren nicht mitversichert ?? Auf meinen EInwand dass wenn die Versicherung nicht zahlt es Sache der Eltern ist den Schaden zu ersetzen war die Rede von Zeitwert usw.
    Vielleicht löst sich auch alles in Wohlgefallen auf, aber inwiefern sind Eltern für ihre Kinder haftbar ? Inwiefern verhält es sich mit dem Zeitwert ?

    Bis jetzt mein erster Haftpflichtfall, von daher gespannt wie es weitergeht.

    Viele Grüße
    Holger
     
  2. #2 lukaslokomo, 10.05.2010
    lukaslokomo

    lukaslokomo Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Hallo Holger,

    das ist prinzipiell beides richtig.

    Kinder, insbesondere unter 7, haften nicht zivilrechtlich (und auch nicht strafrechtlich :) ). Ergo sind sie normalerweise auch nicht mitversichert. Man muss einen Zusatz bei der Privathaftpflicht abschließen, um die Kinder mit reinzunehmen. Man bleibt dann als geschädigter auf seinem Schaden sitzen. Es ist sogar fraglich, ob die Eltern haften. Das tun die,wenn überhaupt, nämlich nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzt haben, und das weiß mal nach.

    Weiterhin ist auch richtig das nur der Zeitwert ersetzt wird, wenn etwas nicht reparabel ist, und die reparatur wird, glaube ich, auch nur bis zum Zeitwert übernommen. Das ist dann der wirtschaftliche Totalschaden bei Autos,. wenn der Restwert weniger als die Reparaturkosten beträgt.
    Grüße

    lukaslokomo
     
  3. #3 ergojuer, 10.05.2010
    ergojuer

    ergojuer Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    MIt Kindern ist das so eine Sache...
    Die Eltern bzw. deren Haftpflicht tritt in dem Moment ein, in dem die Eltern sich vorwerfen lassen müssen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen zu sein.

    Kinder und die von ihnen angerichtetetn Schäden gehören da gewissermaßen zum "üblichen Lebensrisiko" der anderen.
    In deinem Fall: Wenn man den Eltern vorhalten kann, dass sie hätten ahnen können, dass ihr Kind, wenn nicht an die Hand genommen, einen Schaden anrichtet...
    Und wenn die Eltern, obwohl sie das hätten vorraussehen können, es vergessen haben bzw. abgelenkt waren etc. pp.....
    Dann ja dann tritt die Haftpflichtverischerung ein.

    Ist den Eltern hingegen kein Vorwurf zu machen, dann müssen die Eltern für den Schaden auch nicht gerade stehen.

    Es gibt hier im Forum bestimmt andere die sich im Versicherungsrecht besser auskennen.
    Letztlich ist es auch immer eine mehr oder wenige kulante Abwägung der Versicherer...
     
  4. #4 gunnar0815, 10.05.2010
    gunnar0815

    gunnar0815 Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Das hört sich ja nicht gut an Holger. Die heutigen Kameras sind keine Nikon F2s mehr.
    Die haben so was noch überlebt. Nicht das du noch eine Sony kaufen musst.
    Ich drück dir die Daumen

    Gunnar
     
  5. Tara

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Eine Schadensersatzpflicht ergibt sich aus dem $823 BGB .- in dem steht grob drin, wenn man einen Schaden anrichtet, muß man ihn ersetzen,
    soweit so lustig:
    aber
    Kinder unter 7 (oder waren es 6 Jahre? müßt ich nachschauen ums 100% ig zu sagen) sind nicht deliktsfähig,
    d.h. du kannst ihnen kein Verschulden anrechnen nach dem sie einen verursachten Schaden auch bezahlen müssen.
    Danach würdest Du leer ausgehen.

    Weiter nach einem Schuldigen suchend, kommen nun die Eltern,
    die Eltern handeln schuldhaft, wenn sie ihr Kind nicht so weit im Griff haben, daß es keinen Schaden anrichten kann,
    nun kommt es halt sehr auf die Situation an:
    Schickt eine Mutter ihr 5 jähriges Kind auf die Hauptverkehsstrasse spielen (komm nicht bevors dunkel wird) ist es nur eine Frage der Zeit daß was passiert: also hat sie ihre Aufsichtspflich verletzt - sie bzw ihre Haftpflicht muß zahlen,
    läßt sie ihr Kind auf eine Straße die eigentlich nie befahren wird
    ist die Frage ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, ihr also eine schuldhafte Nachlässigkeit anzurechnen ist, aus der sie raus einen evtl durch ihr Kind verursachten Schaden wieder gut machen muß.


    Nun ist halt die Frage, wie der Vorfall genau war...
    Hat sie ihr Kind so völlig außer acht gelassen, daß man sagt,
    wie kann man ein so tobendes Kind noch allein laufen lassen... da muß ja was passieren, warum rft sie nicht mal zur Ordnung,
    oder ist es der Fall, daß es eigentlich einfach nur dumm gelaufen ist und die kleine dich halt überrannt hat, wie es jedem hätte passieren können...
    (nur hätt ich dich übern haufen gerannt müßte ich für den schaden der durch mein nicht hingucken aufkommen, und ein Kind ist halt nicht deliksfähig)



    Zu guter letzt gibts *auweidashabichallesschonfastvergessenistlangeher"
    noch eine möglich abschliessbare Klausel,
    denn grade wenn man den Schaden eigentlicih nicht bezahlen müßte, den das nicht deliktsfähige Kind angerichtet hat,
    so "fühlt" man sich aber doch schuldig,
    daher boten/bieten einige Versicherer an, eine Klausel mit hineinzunehmen, daß Schaden ich glaube mich an bis zu 6000 Euro zu erinnern, durch die lieben nicht dekliktsfähigen kleinen mit abgedeckt sind (bzw durch Kulanz des Versicherers abgewickelt werden) auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Ist die Frage ob der Versicherungsvertrag der Eltern das so hergibt.
    Weißt du wo die versichert sind?
     
  6. Stefan

    Stefan Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Oje, ein Arbeitskollege hat eine Alpha 380. Bzw. hatte: Eines Tages hantierte er am Esstisch damit rum, und beim Hantieren flutschte sie ihm aus der Hand und knallte mit dem Objektiv nach unten auf den Tisch. Das Objektiv blieb heil, aber der Body hatte einen Haarriss und das Bajonett stand schief zur Sensorebene...
    Meine K10D hat jetzt 70 000 Auslösungen hinter sich gebracht und wurde oft und reichlich bei Konzert/Eventfotografie benutzt. Ist zwar aussen auch 'nur' Kunststoff, aber dank Edelstahlchassis nahm sie bislang Rempler und zwei Stürze aus 50cm Höhe ohne sicht- und unsichtbare Schäden hin. Wenn (finanziell) alles gut geht, wird sie im Sommer durch eine K7 ersetzt - mal sehen wie sich der kleine Vollmetallbody schlägt. Ich ahne schon was irgendwann passiert - Metall mag robust sein, aber Kunststoffgehäuse haben dafür keine Probleme mit Lackkratzern...
    Irgendwann kommt man dann dazu, über eine Zusatzversicherung nachzudenken - ich habe mir diesen 'Luxus' jedenfalls gegönnt weil ich im Falle des Falles nicht mal eben eine neue Ausrüstung aus dem Hut zaubern kann.
     
  7. #7 Holger Schmitz, 10.05.2010
    Holger Schmitz

    Holger Schmitz Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Wenn sie morgen mit ihrer Versicherung gesprochen hat sehen wir mal weiter.
    Sollte es darauf hinauslaufen dass sich die Versicherung um den Schaden drücken möchte und die Elter für den Schaden nicht aufkommen möchten - was ich echt antisozial finde - gibt es noch die Möglichkeit sozialen Druck auszuüben, das aber nur für den Notfall :cool:

    Das verrückte ist dass die Kamera prinzipiell noch funktioniert :
    Die Federn bzw. die Raster die den Akku halten sind ausgehängt/gebrochen, der Kratzer auf dem Gehäuse ist egal.
    Der Minolta-Techniker hielt das eigentlich für unmöglich...

    Das Objetiv ist hin.
    Aber wer weiß vielleicht sehe ich es etwas zu duster.

    Grüße
    Holger (der sich wundert warum Kinder+Eltern und Sturzbesoffene nicht für ihre Handlungen haftbar sind)
     
  8. Stefan

    Stefan Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Das Objektiv liesse sich ja noch recht preiswert ersetzen - ein Tamron AF 2,8/28-75 XR kostet derzeit nur noch knapp über 300€.
     
  9. maxoon

    maxoon Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    das hört sich garnicht toll an. viel erfolg.

    Das mit den kameras ist sone Sache. ich hab auch schon ne menge mitbekommen, immerhin noch nie selber sowas mitgemacht. nur einmal habe ich meine EOS 1 mit voller Wucht in Italien gegen ne Steinmauer gedonnert. Die Mauer war hin, die Kamer ahat quasi müde gelächelt. Die Profidinger halten sowas gern aus. Alles wo viel Plastik im Spiel ist, ist eben mist.
     
  10. 6.638

    6.638 Gast

    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Als Österreicher weiss ich wie so etwas normalerweise bei "uns" gehandhabt wird... und wenn eine Hausratversicherung mit einer Haftplicht vorhanden ist, dann zahlt auch die Versicherung, auch wenn sie es nicht müsste ;-) . Dies aber nur in den Fällen , in denen man einen guten Draht zum Betreuer der Versicherung hat , der dem Schädiger bei der Formulierung des Schadens hilfreich zur Seite steht. Es gibt da immer einen gewissen Spielraum ;-)
    Auf jeden Fall drück ich dir die Daumen !
    Gruss
    reinhard
     
  11. Netzer

    Netzer Mitglied

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Eine weitere, meist nur theoretische Möglichkeit ergibt sich, wenn das Kind selbst vermögend ist: BGB - Einzelnorm
    Andernfalls bleibt die Möglichkeit der Aufsichtspflichtverletzung durch die Aufsichtsperson. Das läßt sich aus der Situation heraus eigentlich immer bestimmen, dazu bräuchte man aber die näheren Umstände des Vorfalls. Aber einen Mahnbescheid kann man immer beantragen, das kostet bei einem Streitwert bis 900,00 EUR keine 50,00 EUR. Der Antrag läuft inzwischen über das Internet, das Bundesland richtet sich nach dem eigenen Wohnort, als im Streitfall zuständiges Gericht ist bei unerlaubten Handlungen das des Ortes des Vorfalls anzugeben: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=7568996-1273562040333&Command=start


    Gruss Günther
     
  12. #12 kwyjibo, 11.05.2010
    kwyjibo

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Ich habe selber drei Kinder. Sollte einem meiner Kinder so etwas passieren, würde ich bei der Versicherung angeben, dass mir das Missgeschick passiert ist. Wer sagt denn, dass es nicht so war?? So oft hat man auch keinen Haftpflichtschaden. Und so ist dann jedem geholfen...

    LG Martina
     
  13. #13 Bubikopf, 11.05.2010
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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Hauptsache dem Kind ist nix passiert.
    Vielleicht sollten die Eltern des Kindes ihre Schuld ( Verletzung der Aufsichtspflicht ) zugeben und den Fall so haftpflichtfähig machen.
    Es sollte eigentlich in deren Interesse liegen den Schaden zu regulieren.
    Gruss Roger
     
  14. #14 Holger Schmitz, 11.05.2010
    Holger Schmitz

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    AW: Kameraweitwurf - Haftpflicht ?

    Dass dem Kind nichts passiert ist ist in der Tat die Hauptsache, wäre es mit dem Kopf oder Auge ans Kameragehäuse gestoßen hätte das fies werden können.

    Warten wir ab was sich die nächsten Tage ergibt, vielen Dank für die Informationen die ich hier bekommen habe.

    Grüße
    Holger
     
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