Ökodesign, EU-Verordnung 801

Diskutiere Ökodesign, EU-Verordnung 801 im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Da der entsprechende Tread zu ist kurz hier die Info zu dem Thema. Ich war heute beim VDE wegen der Abnahme unserer Maschine und die zuständigen...

  1. #1 XeniaEspresso, 07.12.2015
    Zuletzt bearbeitet: 07.12.2015
    XeniaEspresso

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    Da der entsprechende Tread zu ist kurz hier die Info zu dem Thema.

    Ich war heute beim VDE wegen der Abnahme unserer Maschine und die zuständigen Prüfer sagten uns - ohne dass wir gefragt häben - dass diese Verordnung auf diese Art von Maschinen zwingend anzuwenden sind.

    Es war wohl kein Fehler das damals entgegen der herrschenden Meinung umzusetzen. Unsinnig bleibt es - aber so ist die Verordnung eben.
     
  2. NiTo

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    Bezieht sich der Terminus auf Haushalts-Kaffeemaschinen, und/oder auf eingruppige Espressomaschinen, oder was versteht der VDE unter "diese Art von Maschinen"?
     
  3. #3 triumvir, 07.12.2015
    triumvir

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    War dies ein informelles Gespräch, oder ging es schon zur Sache; sprich die Ingenieure haben die Maschine zwecks Prüfung auf die Hebebühne gehoben ?
    Haben sich "Showstopper" Punkte ergeben die die Auslieferung verzögern könnten ??
     
  4. #4 The Rolling Stone, 07.12.2015
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    Das ist der Text der Verordnung:

    6. Ab dem 1. Januar 2015 gilt Folgendes:
    Kaffeemaschinen müssen nach folgenden Wartezeiten automatisch in die in Anhang II Nummer 2 Buchstabe d genannten Modi und Zustände versetzt werden:

    — Für Filter-Haushaltskaffeemaschinen, bei denen der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird, gilt eine Wartezeit von höchstens fünf Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus bzw. von 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs;

    — für Filter-Haushaltskaffeemaschinen, bei denen der Kaffee in einem nicht isolierten Behälter auf bewahrt wird, gilt eine Wartezeit von höchstens 40 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus bzw. von 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs;

    — für Haushaltskaffeemaschinen mit Ausnahme von Filterkaffeemaschinen gilt eine Wartezeit von höchstens 30 Minuten nach Abschluss des letzten Brühzyklus, von höchstens 30 Minuten nach Aktivierung des Heizelements, von höchstens 60 Minuten nach Aktivierung der Tassenvorwärmfunktion und von höchstens 30 Minuten nach Abschluss eines Entkalkungs- oder Selbstreinigungsvorgangs, außer wenn ein Alarm ausgelöst wurde, der ein Eingreifen des Nutzers erfordert, um Schäden oder einen Unfall zu verhindern.
     
  5. NiTo

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    @The Rolling Stone : Die Verordnung kenne ich; meine Frage bezieht sich darauf, was der VDE unter "Haushaltskaffeemaschinen mit Ausnahme von Filterkaffeemaschinen" versteht.
     
  6. #6 madman69, 08.12.2015
    madman69

    madman69 Gast

    720Twh sollen angeblich jährlich eingespart werden, ist das wieder so eine Metapher wie unsere Zeitumstellung?
    brauchen wir nun eine Oldtimerversicherung für ältere Maschinen vor 2013?
    Was machen die in Brüssel, Entscheidungsfreiheit für Endverbraucher wiedermal eingeschränkt- kaufen oder nicht.

    auch diese Hürde werdet ihr nehmen!
     
  7. #7 The Rolling Stone, 08.12.2015
    Zuletzt bearbeitet: 08.12.2015
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    Ist auch genau definiert in der Richtlinie:

    Ursprung von 2008:
    Darunter fallen Geräte, die als eine Funktionseinheit auf dem Markt angeboten werden, für Endnutzer bestimmt sind, Strom aus dem öffentlichen Netz benötigen, um bestimmungsgemäß zu funktionieren und für den Betrieb mit einer Netzspannung von 250 V oder weniger ausgelegt sind:

    Haushaltsgeräte:
    Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler,Kochgeräte (Elektroherde, elektrische Kochfelder, Mikrowellenherde, Toaster, Friteusen), Mühlen, Kaffeemaschinen, Geräte zum Öffnen und Verschließen von Behältnissen und Verpackungen, elektrische Messer, sonstige Geräte zum Kochen und zur Verarbeitung von Lebensmitteln, Reinigungsgeräte und Geräte zum Waschen und Pflegen von Wäsche, Haarschneidegeräte, Haartrockner, elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Massagegeräte, sonstige Geräte zur Körperpflege, Waagen


    genauer definiert wurde dann in der Änderung/Ergänzung 2013:
    28. 'Haushaltskaffeemaschine‘ bezeichnet ein Gerät zur Kaffeezubereitung für den nicht gewerblichen Gebrauch;
    29. 'Filter-Haushaltskaffeemaschine‘ bezeichnet eine Haushaltskaffeemaschine, die den Kaffee mittels Perkolation extrahiert;
    30. 'Heizelement‘ bezeichnet eine Komponente der Kaffeemaschine, die elektrische Energie in Wärmeenergie umwandelt, um Wasser zu erhitzen;
    31. 'Tassenvorwärmung‘ bezeichnet eine Funktion zur Erwärmung von Tassen, die sich an oder auf der Kaffeemaschine befinden;
    32. 'Brühzyklus‘ bezeichnet den gesamten bei der Kaffeezubereitung durchzuführenden Prozess;
    33. 'Selbstreinigung‘ bezeichnet den von der Kaffeemaschine durchgeführten Prozess zur Reinigung des Geräteinneren. Dabei kann es sich um einen einfachen Spülvorgang oder um einen Reinigungsvorgang mit speziellen Zusätzen handeln;
    34. 'Entkalkung‘ bezeichnet den von der Kaffeemaschine durchgeführten Prozess zur vollständigen oder teilweisen Beseitigung von eventuell vorhandenem Kalk im Geräteinneren;


    Eine "Haushaltskaffeemaschine" ist also jedes Gerät das Strom braucht, aus dem Kaffee rauskommt und das nicht gewerblich genutzt wird. Und Espresso ist auch Kaffee, wieviele Gruppen ist egal.

    Das einzige mögliche Schlupfloch wäre noch die Definition des Zustandes unter Punkt 2 der Richtlinie:

    Soweit mit seiner vorgesehenen Verwendung vereinbar, muss das Gerät mit einer Funktion zur Verbrauchsminimierung oder einer ähnlichen Funktion ausgestattet sein.

    Man müßte nur den Nachweis führen, dass eine Abschaltung nach 30 Minuten nicht mit der vorgesehenen Verwendung - welche ja eindeutig die Zubereitung von leckerem Espresso ist - vereinbar ist. Aber im EU-Parlament in Brüssel trinken die vermutlich auch Automatenkaffee aus Pappbechern^^

    Nochmal der Link zum Dokument: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32013R0801
     
  8. #8 XeniaEspresso, 08.12.2015
    Zuletzt bearbeitet: 08.12.2015
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    Die haben sich die Maschine gut 2 Stunde angesehen (auch innen) und haben das aufgrund dieser Untersuchung so als relevante Richtlinie genannt.
    Ich würde sagen: alle Maschinen, die in den wesentlichen Eigenschaften unserer Maschine entsprechen. War damals auch die Meinung des dafür zuständigen Beamten beim Umweltbundesamt.
     
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  9. #9 XeniaEspresso, 08.12.2015
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    Dagegen steht dann uU die Meinung eines Richters (?) der seinen leckeren Espresso nach 3 Minuten aus der Kapselmaschine oder VA bekommt :) Das ist alles sehr dehnbar und glücklicherweise muss mich das nicht beunruhigen.
     
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  10. #10 The Rolling Stone, 08.12.2015
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    Glückspilz^^

    Ich frage mich nur, wie andere das lösen. Die Verordnung wurde 2008 erstellt - damals war vereits der 01.01.2015 als nächste Stufe festgelegt - weitere Details wurden 2013 bestimmt - und erst jetzt kommen die ersten kleinen Siebträger (Lelit, Silvia) auf den Markt die die Verordnung die nun fast ein Jahr bereits umgesetzt werden müsste erfüllen? Meine Pratika z.B. ist erst dieses Jahr rausgekommen und hat sowas nicht. Nicht dass ich deshalb böse wäre ;) Und auch die anderen Siebträgermaschinen über € 600,00 sind da bisher sehr zurückhaltend, oder schaltet schon irgendeine automatisch ab? Aber ein VDE Zeichen haben sie sicher alle.

    Und am Ende kommt noch das KBA (Kaffeebundesamt) und verlangt von den Herstellern eine Rückrufaktion und Nachrüstung :D:D

    Aber mich muss das glücklicherweise auch nicht beunruhigen^^

    PS: Im Schwarzwald mussten im November die Leistungen der Windkraftanlagen teilweise erheblich gedrosselt werden - weil das vorhandene Netz den produzierten Strom nicht abtransportieren konnte. In Texas gibt es bereits einen Stromversorger, der zu bestimmten Tageszeiten den Strom kostenlos abgibt, weil sie ihre WIndkraft-Anlagen sonst nicht vernünftig ausgelastet bekommen. Wenn wir bei der Energiewende ein bißchen vorwärts machen bauen wir in wenigen Jahren die Sparschaltungen wahrscheinlich wieder aus :p
     
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  11. #11 XeniaEspresso, 08.12.2015
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    Sicher ?
     
  12. #12 The Rolling Stone, 08.12.2015
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    Ehrlich gesagt - nein. Ich mach mich nachher in der Küche gleich mal auf die Suche nach dem Typenschild ;)

    Aber unabhängig vom VDE - die EU Verordnung gilt doch für ganz Europa, oder schrauben da jetzt alle weiterhin zusammen was sie für gut halten - solange sich keiner beschwert.....
     
  13. #13 XeniaEspresso, 08.12.2015
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    Ich bin mir da auch nicht sicher. Deswegen meine Frage.

    Es ist denkbar dass einige Firmen weiter machen. Einige nicht. Einige lassen das hier sicher auch in Deutschland prüfen. Einige in ihren eigenen Ländern, was aber z Bsp. für Haushaltsmaschinen nicht für D übertragbar ist. Stichwort: ENEC.
     
  14. #14 dharbott, 08.12.2015
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    Mache es wie beim Tüv, such Dir einen anderen Prüfer. Ich hatte das so verstanden das die Xenia für den kleinen Gewerblichen Bedarf konstruiert wurde. Bistros, Autohändler ...... Haushalt??? Das ist doch kein Vollautomat!!!
     
  15. #15 XeniaEspresso, 08.12.2015
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    Es ist eine Haushaltsmaschine wie die ganzen anderen Maschinen auch. Umetikettieren hilft da mE nicht. Ausserdem ist genau das nicht unser Problem. Die Xenia kann das.
     
  16. #16 dharbott, 08.12.2015
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    Verstehe dann gerade das Problem nicht.....
     
  17. #17 XeniaEspresso, 08.12.2015
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    Es gibt keines. Nur die reine Info aus dem 1. Beitrag, die zu der hier in der Vergangenheit gestellten Frage passte: Fallen diese Maschinen unter die Verordnung - ja oder nein? Ich habe 2 Mal ein eindeutiges 'ja' in diesem Jahr dazu gehört.
     
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  18. #18 The Rolling Stone, 09.12.2015
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    Also die Pratika hat kein Prüfzeichen - nicht vom VDE und auch nicht vom italienischen

    lediglich ein großes "CE" findet sich auf dem Typenschild - genauso wie hier z.B.:

    Gleich noch ein Zitat aus Wikipedia dazu:

    Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den produktspezifisch geltenden europäischen Richtlinien (seit 1. Dezember 2009, mit dem Inkrafttreten des „Vertrags von Lissabon“: EU-Richtlinien) entspricht. Das CE-Logo allein lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Ist jedoch nach dem Logo eine vierstellige Kennnummer (Identifikationsnummer) angebracht, weist dies auf die Einbindung einer Benannten Stelle in die Fertigungskontrolle hin. Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel (Qualitätszeichen), sondern dokumentiert die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen.
     
  19. #19 XeniaEspresso, 09.12.2015
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    Das CE müsste sich auf jedem Produkt befinden - sonst darf es in der EU nicht verkauft werden. Das beantragt man nur und ist so etwas wie eine Selbstverpflichtung.
     
  20. mws-k

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    Verarsche auf Gut Deutsch!

    Aber mal anders gefragt. schaltet sich die Xenia immer ab nach der vorgegeben Zeit oder kann man den Quatsch deaktivieren?
     
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