Rechtliche Grundlagen für private Sammelbestellungen

Diskutiere Rechtliche Grundlagen für private Sammelbestellungen im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Hallo liebe Foristen, Ich würde mich stark dafür interessieren, eine Sammelbestellung für Österreicher zu organisieren, da es in Deutschland...

  1. #1 Marc Miller, 18.06.2015
    Marc Miller

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    Hallo liebe Foristen,

    Ich würde mich stark dafür interessieren, eine Sammelbestellung für Österreicher zu organisieren, da es in Deutschland viele interessante Röster gibt und ich diese gerne einmal ausprobieren würde und eventuell finden sich dann auch Mitbesteller.

    Nun geht es um folgendes: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es, die Sammelbestellungen ermöglichen um einerseits den Warenpreis zu senken und die Versandkosten zu minimieren?
    Der Kaffee würde außerdem von Deutschland nach Österreich versandt werden und dort aufgeteilt.

    Ist das überhaupt erlaubt und wenn ja, was gilt es zu beachten?

    Ich bitte hier Forenteilnehmer mit entsprechenden Fachwissen bzw. eigenen Erfahrungen dieses Thema zu bereichern.

    Im Voraus dankende Grüße,

    Marc

    Edith sagt beim Eingangspost waren Tippfehler.
     
  2. #2 manno02, 18.06.2015
    manno02

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    Ich verstehe die Frage nicht. Wenn ich aus Österreich irgendetwas haben wollte und das ggf. mit anderen zusammen, versuch ich Mitstreiter zu finden, bestelle und teile auf. Warum sollte es dazu einer rechtlichen Grundlagenermittlung bedürfen??
    vg
    manno02
     
  3. #3 Marc Miller, 18.06.2015
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2015
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    Kleines Rechenbeispiel aus Sicht des Finanzamtes (könnte ich mir zumindest so vorstellen).

    100 Personen kaufen jeweils 1kg Kaffee zum Kilopreis von 20€ und bezahlen 10€ Versand nach Österreich.
    Gesamt= 3000€
    Bei einer fiktiven Steuerrate von 10% wären es 300€ die der Staat mitverdient.

    100 Personen kaufen gemeinsam 100kg Kaffee zum Kilopreis von 18€ weil sie einen Rabatt erhalten.
    Des weiteren betragen die Versandkosten nur mehr 50 Cent pro Person.
    Gesamt=1850€
    Nehmen wir wieder den fiktiven Prozentsatz 10% her, dann wären es nur mehr 185€ für das Finanzamt.

    Durch eine Sammelbestellung von 100 Personen mit jeweils 1kg würde der Staat ergo 115€ verlieren.

    Ist das nun zulässig oder nicht?
     
  4. #4 manno02, 18.06.2015
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    100kg für 20 Euro versenden??
     
  5. #5 Aeropress, 18.06.2015
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    Also erstmal Dein Rechenbeispiel ist irrelevant darum mußt Du Dich nicht kümmern, denn Österreich gehört zur EU damit Binnenmarkt, da wird nichts verzollt und MWSt.Steuer kassiert in dem Fall Deutschland, weil hier die Ware gekauft und versendet wird. Da Du das schon im Kaufpreis bezahlt hast muss Dich das aber nicht weiter interessieren, Du mußt da nichts tun. Das einzige wäre falls es in Österreich Obergrenzen für die Einfuhr von Kaffee geben sollte, weiß ich nicht, das gibts z.B. bei uns wenn man in Luxenburg Kaffee und Zigaretten kauft. Mußt Du Dich mal informieren, diese Obergrenzen würden dann aber pro Person der Sammelbestellung gelten und nicht für die Gesamtbestellung. Damit das nachweisbar ist im Falle des Falle wäre es wohl gut wenn schon der Verkäufer jedem Beteiligten der Bestellung eine extra Rechnung ausstellen würde. Ob sich ein Versender diese Mühe macht ?, aber wahrscheinlich gibt es gar keine Obergrenze für den Kaffeeimport aus Deustchland aber das wäre halt als einziges abzuklären
     
  6. #6 blu, 18.06.2015
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2015
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    Hallo zusammen,
    im Forum finden immer wieder Sammelbestellungen statt (Huky, Acaia, Röstkaffee aus Übersee, Rohkaffee, ...), insofern ist eine Klärung der rechtlichen Seite schon interessant. Es wäre unschön, wenn das Finanzamt beim Organisator einer Sammelbestellung vorstellig wird. Reicht es in solche einem Fall aus, dass man nachweisen kann ohne Gewinn "gearbeitet" zu haben?
    Für fachlichen Input wäre ich dankbar, das ist (leider oder zum Glück ;-)) überhaupt nicht mein Metier.
    lg blu
     
  7. #7 Marc Miller, 18.06.2015
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    @manno02: 0,5€ mal 100 Personen ergibt 50€...

    @Aeropress Danke für den Tip mit der Höchstmenge, das werde ich auf jeden Fall mal überprüfen.

    Als Person Rechnungen austellen, die mit deutscher MwSt. besteuert sind stelle ich mir schwierig vor.

    Nehmen wir mal ein anderes Beispiel an, welches realitätsnäher ist:

    Wir bestellen zu fünft und jeder bestellt extra, jedoch geben wir alle zum Beispiel meine Adresse an und geben auch Bescheid dass diese Bestellungen gemeinsam verpackt und versendet wird.
    Das könnte doch funktionieren, oder?
     
  8. #8 Bonsai-Brummi, 18.06.2015
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    Wozu willst Du bei so einer rein privaten Aktion überhaupt Rechnungen ausstellen, noch dazu mit ausgewiesener Märchensteuer...? [​IMG]
     
  9. #9 Marc Miller, 18.06.2015
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    Sry hab das von @Aeropress falsch verstanden, wenn dann erstellt der Verkäufer die Rechnungen, nicht ich als privater.
     
  10. sumac

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    frage:
    darfst du 100 kg rohbohnen bestellen/kaufen ohne das das finanzamt österreich zu dir kommt?
     
  11. #11 Aeropress, 18.06.2015
    Aeropress

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    Ich meinte getrennte Rechnungen nur für den Fall, daß es ein Obergrenze für Kaffee in Österreich geben sollte zwecks Nachweis (und nur dann), für die Steuer hab ich ja geschrieben muss Dich nicht kümmern da Binnenmarkt in der EU, da ist alles mit dem Kaufpreis abgegolten.
     
  12. #12 domimü, 18.06.2015
    domimü

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    Die klassische Sammelbestellung im KN ist doch die, dass - um Porto zu sparen - einer die gesamte Bestellung aufgibt und bei Erhalt der Ware diese aufteilt und die Mitbesteller ihren Anteil an der Bestellung abnehmen und bezahlen. Rechtliche Grundlage im Verhältnis Verkäufer-Besteller sind also so, als ob er allein für sich allein bestellt. Warum sollte auch der Verkäufer sich darum kümmern, ob derjenige, welcher die Sammelbestellung aufgibt, auch von den Mitbestellern das Geld bekommt?
    Freilich kann jederzeit was anderes vereinbart werden, also sowohl, dass der Verkäufer gleich an alle Mitbesteller deren Anteil schickt als auch getrennte Rechnungen als auch das Überprüfen, ob der entsprechende Teil schon bezahlt ist und erst nach dem letzten Teilbetrag tatsächlich zu liefern.
    Aber genau der Wegfall dieses Aufwands wird doch vom Verkäufer durch den Preisnachlass bei Bestellung größerer Mengen honoriert!
     
  13. #13 Marc Miller, 18.06.2015
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2015
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    Nun ich denke, wenn ich die 100kg in Österreich kaufe, könnte ich das als Eigenverbrauch rechtfertigen.


    edit: Falsche Aussage entfernt, stattdessen ein Link:
    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/k25/Seite.250300.html
     
  14. #14 Marc Miller, 18.06.2015
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    @domimü das war mir auch bekannt wodurch der Vorteil ensteht, jedoch befasse im mich ja hauptsächlich mit der Frage, ob es nun rechtens ist, größere Mengen zu bestellen und diese dann ohne Gewinnabsicht an andere weiterzuverkaufen, oder ob es eine Grenze an Warenumsätzen gibt die man als Privatperson nicht überschreiten darf.
     
  15. #15 Marc Miller, 18.06.2015
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    @bohnenschorsch Du bist genial, das würde mir gefallen, selbst wenn dann ein Paket mit großen Mengen Kaffee zu mir kommt, ist es ja gar nicht mein Kaffee, wir haben nur "der Einfachheit halber" alle zu mir bestellt. Aus rechtlicher Sicht gehört der Kaffee dennoch nicht mir.
     
  16. sumac

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    wo hast du das gelesen/gehört?
    soweit ich es noch weiß, kannst du nur 10 kg einführen, wenn du aus dem europäischen ausland einreiste, also nach einer reise oder dergl.
     
  17. #17 mooniac, 18.06.2015
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    Die obere Rechenbeispiele stimmen zwar als Mathe-Aufgaben, jedoch bzgl. Finanzamt sind falsch bzw. können nicht verwendet werden.

    Ich bin zwar kein Rechtssprecher werde aber durch Beispiele versuchen auf die Diskussion beizutragen. Ein Finanz-Fall käme nur vor, wenn der Organisator dabei was verdienen und nicht abführen würde (heißt Geschäft machen).

    Fangen wir mal mit dem ersten Rechenbeispiel: ich gehe ins Museum kaufe mir ein Ticket (z.B. 30€) davor noch ein Bahnticket, alles schön aufgelistet MwSt da, dort etc. alles gut.

    Ich könnte auch mit der Familie gehen oder sogar mit Kumpels, Nachbarn, Kollegen was auch immer als Gruppe und hatte mein -und für allen- pro Ticket (als Gruppe) nur 25€ gekostet (ähnlich der 2€ Rabatt oben). Wäre jetzt für alle Fälle bei dem als "Masse" günstiger ist, eine Finaz-Falle?

    Bzgl. das Porto im zweiten Rechenbeispiel: wir (4-6 Personen, unrelevant), kommen aus der Opera raus und wollen Heim. Könnte jeder ein Taxi nehmen, mit Rechnung MwSt, und das ganze Klumb was dazu gehört, also vollständig, oder wir könnten alle ein Taxi nehmen (bis 6 Personen gibt's Großraum-), oder noch besser, ich bin mit dem Auto da, habe nur Wasser getrunken (Kaffee nicht weil zu Hause wahrscheinlich schmeckt besser) und bringe uns nach Hause, wir sind ja alle Nachbarn. Wer hat jetzt gegen was verstoßen.

    Ich als Finanzminister würde vielleicht die Meinung vertreten: jeder nimmt ein eigenes Taxi.
     
    Marc Miller gefällt das.
  18. #18 Marc Miller, 18.06.2015
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    Danke für den Hinweis @RolfG., das habe ich falsch verstanden, werde es zur Sicherheit editieren und mit einem entsprechenden Link ersetzen.
     
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