Selbstgerösteter Kaffee verkaufen , Steuern ?

Diskutiere Selbstgerösteter Kaffee verkaufen , Steuern ? im Vom Rohkaffee zum Selbströster Forum im Bereich Rund um die Bohne; Hallo liebe Community, ich habe folgende Frage. In ein paar Wochen möchte ich bei unserem Dorffest meinen selbst gemachten Kaffee verkaufen....

  1. #1 euromir25, 14.01.2020
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    euromir25 Mitglied

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    Hallo liebe Community,

    ich habe folgende Frage.
    In ein paar Wochen möchte ich bei unserem Dorffest meinen selbst gemachten Kaffee verkaufen.
    Aktuell habe ich kein Gewerbe, jedoch verkaufe ich bei einem Bekannten meinen Kaffee, der eine Metzgerei betreibt.
    Dieser hat natürlich eine Gewerbeanmeldung.
    Jetzt meine Frage kann ich denn Verkauf über seine Gewerbe laufen lassen ?
    Und muss ich aber dann noch zusätzlich beim Zoll angeben das ich so und so viel Kaffee geröstet habe und die Steuern dafür abgeben ?

    Vielen Dank für eure Hilfe
     
  2. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Ich zitiere dich mal
    Wenn Du oder auch der Metzger selbstgerösreten Kaffee verkaufst, ist Kaffeesteuer fällig. Dafür ist der Zoll zuständig, mit den Ärger vorprogrammiert ist, wenn Du das ohne entsprechende Anmeldung und Entrichtung der Steuer tust, mal unabhängig von aller anderen möglicherweise nicht angemelder gewerblicher Tätigkeit im Allgemeinen.
     
  3. #3 AlphaRay, 14.01.2020
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    Soweit ich mich erinnere ist da wäre dann auch erstmal eine Besichtigung der Räume und Gerätschaften dran, wo der Kaffee hergestellt und gelagert wird. Du hantierst ja mit Lebensmitteln.
     
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  4. #4 onluxtex, 14.01.2020
    onluxtex

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    rede doch einfach einmal mit der Gemeinde-/Dorfverwaltung. Vielleicht sieht man die Sache etwas entspannt. Es handelt sich ja sicher nur um einen einzigen Tag, an dem du etwas zum Fest beitragen möchtest und keine LKW-Ladung Kaffee verkaufen willst. Bei uns verkaufen die Vereine, Kirchen und Privatpersonen auch selber gebackenes, gebratenes, Salate und Getränke und die Dorfsheriffs lassen es sich schmecken.
    Immer nach dem Motto: wo kein Kläger, da kein Richter;)
    Anders sieht es natürlich aus, wenn du nach dem Fest den Handel munter weiter betreibst.
     
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  5. #5 Brewbie, 14.01.2020
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    Sehr verlässliche Informationen zu Deinen Fragen bekommst Du hier:
    Zoll.de und Bundesfinanzministerium.de

    Telefon haben die auch.
     
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  6. #6 kölner, 14.01.2020
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    Dein 'Bekannter' der eine Metzgerei betreibt wird keine Kaffeesteuer abführen.
    Du betreibst eine gewerbsmäßige Rösterei. Du bist verpflichtet das beim Amt anzumelden. Erkundige dich bei deiner Gemeinde welches Amt für Gewerbeanmeldung zuständig ist. Die werden deine Anmeldung an die beteiligten Dienstellen weiterreichen. Finanzamt, Gewerbeaufsicht, Gesundheitsamt, Zoll, etc pp.
    Eventuell mußt du für die Räume in denen du röstest Umbauten vornehmen. Dafür brauchst du eventuell eine Baugenehmigung oder aber einen Antrag Umnutzung. Kommt drauf an für welchen Zweck die Räume vorher genutzt wurden.
    Oder du fragst einfach mal vorher nach was auf dich zukommt. Vielleicht läßt du es ja auch sein.
    Viel Spaß.
    :)
     
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  7. 'Ingo

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    Er möchte auf einem Dorffest selbstgerösteten Kaffee verkaufen, ohne Gewerbe oder über den Metzger.

    Auf dem gleichen Dorffest möchte Martin ein Pferd verkaufen, als Wurst, Hack und Schnitzel, nur leider ist er kein Schlachter.
    Gut, dass es den Metzger gibt, der kann den Gaul ja unters Volk bringen.

    Der Bruder von Martin hat gerade einen Erste Hilfe Kursus gemacht, für den Notarzt ist also auch gleich gesorgt :D

    /neh im Ernst, lass die Finger davon und informiere dich.
     
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  8. #8 Brewbie, 14.01.2020
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    Naja, mir fehlt für Gewerbe und Abgabepflichten die regelmäßige Gewinnerzielungsabsicht. Womöglich sollen nur Kosten gedeckt werden. ;)
     
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  9. #9 kölner, 14.01.2020
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    In dem Wort 'verkaufe' ist eigentlich die Gewinnerzielungsabsicht inkludiert. Du kannst ja mal versuchen beim Finanzamt das wegzulächeln. Die Höhe ist dem FA egal!
     
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  10. 'Ingo

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    Das stimmt, aber ihm das jetzt schönreden ist ja gefährlich und auf einem öffentlichen Fest gibt es ja auch nicht Omas selbstgebackene Torte oder?
     
  11. kenny

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    Ohne Dir den Spaß verderben zu wollen, aber meines Wissens nach darfst du ausschließlich zum eigenen Verbrauch rösten. Sonst fällt automatisch die Kaffeesteuer von 2,19€/Kg Röstkaffee an.
    Ich wäre sehr vorsichtig beim Verkaufen von Röstkaffee, auch über den Metzger geht das eigentlich nicht, ohne ein Gewerbe anzumelden und den Gewinn zu versteuern.
    Die Meinung hier von wegen "Auge zudrücken" mag vielleicht für den Verkauf von Nußecken in der Grundschule gelten.
    Aber weder das Finanzamt, das Ordnungsamt oder der Zoll sehen die Dinge so so locker wie mancher meint.

    Ruf besser beim Zoll an und informiere Dich genau.

    Lg, Kenny
     
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  12. #12 Brewbie, 14.01.2020
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    Ein Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG liegt vor, wenn Sie eine Betätigung selbständig (d.h. auf eigene Rechnung und Verantwortung), nachhaltig (also keine einmalige Handlung) und mit Gewinnerzielungsabsicht (also keine Liebhaberei) ausüben und sich dabei am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligen (d.h. nach außen hin in Erscheinung treten).
     
  13. #13 onluxtex, 14.01.2020
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    es geht nichts über § und gut gemeinte Ratschläge.
    Ich hoffe euer Dorffest ist nicht schon vorbei bis ihr alle erforderlichen Genehmigungen beisammen habt.;)
    Jetzt gibt es nicht nur Erbsenzähler sondern auch Bohnenzähler.:(
     
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  14. #14 silverhour, 15.01.2020
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    Gerne lasse ich mich als kleinkarierten Bohnenzähler beschimpfen. Aber den Zoll wegen Steuerhinterziehung im Nacken zu haben, das ist kein Spaß, der Verein kennt kein Auge zudrücken.
    Fehlende Gewerbeanmeldung, Gesundheitsamt, etc ... da kann sich der Ärger schnell lâppern.

    Beim einmaligen Verkauf auf dem Dorffest, Kindergarten-Basar o.ä. mag da sicher das ein oder andere Amt nachsichtig sein. Spätestens beim regelmäßigen Verkauf über den Einzelhandel dürfte es aber auch damit vorbei sein.
     
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  15. #15 cbr-ps, 15.01.2020
    Zuletzt bearbeitet: 15.01.2020
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    So sympathisch ich deine Haltung auch finde, in den Amtsstuben sitzen nun mal Paragraphenritter, die im Zweifel keinen Spaß verstehen. Mir hat neulich ein Bekannter erzählt, dass er einen Konflikt mit dem Finanzamt hatte, weil das für bei einem Fest verkaufte Waren, dessen Erlös vollständig gemeinnützigen Zwecken gespendet wurde, MwSt eingetrieben hat. Letztlich haben die Festbetreiber klein beigegeben - „die sitzen am längeren Hebel, und wenn das nächste Mal irgendwas ist, spielen sie hart, Da hast Du keine Chance“

    btw: Das Fest ist die eine Sache, aber anscheinend wird über den Metzger ja schon gewerblich verkauft. Ein heisser Ritt...
     
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  16. #16 domimü, 15.01.2020
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    Nun seid doch nicht so, die Kaffeesteuerpflicht ist so klar geregelt, dass sie sicher auch der TE kennt. Und er sollte gemerkt haben, dass dieses alte Thema eines der wenigen ist, bei denen im Kaffeenetz ein Konsens zum Greifen nahe ist - also nicht, ob die Regelung sinnvoll ist, aber dass sein Vorgehen illegal ist.
     
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  17. #17 nobbi-4711, 15.01.2020
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    @Brewbie
    Das Finanzamt hat aber weder was mit dem Zoll noch mit dem Veterinäramt zu tun. Denen ist die Gewinnerzielungsabsicht herzlich egal. Für die gilt auch nicht das EStG.
     
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  18. #18 The Rolling Stone, 15.01.2020
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    Die Steuerpflicht (Kaffeesteuer) entsteht, sobald der Kaffee geröstet wird. Lediglich der Eigenverbrauch im Privathaushalt ist steuerfrei. Sogar wenn du ihn verschenkst muss die Kaffeesteuer dafür entrichtet werden ("an Endverbraucher abgeführt"....Preis egal).

    Die Kaffeesteuer trifft also auf jeden Fall zu. Ob Gewerbe oder nicht und was damit wiederum alles zusammenhängt ist ein zweites Paar Stiefel. Beginnend beim Baurecht (wohnst du in einem Wohngebiet? Mischgebiet?), Hygieneanforderungen und rechtliche Anforderungen an die Räume - verschließbares Zolllager - bis hin zu Fragen ob die Nachbarschaft durch Abluft beeinrächtigt wird und ähnliches.....sehr viele Punkte machen den Unterschied zwischen der Küchenmaschine für den Eigenbedarf und dem gewerblichen Röster. Auf jeden Fall hat es schon seinen Grund, warum auf Weihnachtsmärkten und Grundschulfesten alles mögliche Selbstgestrickte verkauft wird - aber kein Kaffee.

    Um aber mal ein paar anderen Postern hier zu widersprechen: Paragraphenreiterei ist natürlich der Job von Finanzern und Zöllnern. Aber im Gegensatz zur landläufigen Vorurteilen sind die Mitarbeiter dort zu 99% Menschen wie du und ich - freundlich, vernünftig, bereit über alles zu reden und Hilfe zu geben
    (Nein, ich bin kein Beamter - im Gegenteil, hab grade selbst nen Haufen Ärger und bin erstaunt, wie vernünftig man mit den Leuten reden kann. Wenn man es macht.)
     
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  19. #19 Brewbie, 15.01.2020
    Brewbie

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    @nobbi-4711
    genau, deswegen meine erste Empfehlung in #5
    Alles andere hier sind Überlegungen und Vermutungen
     
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  20. #20 nobbi-4711, 15.01.2020
    nobbi-4711

    nobbi-4711 Mitglied

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    Da ich gewerblicher Kaffeeröster bin, sind das alles andere als Überlegungen und Vermutungen. Die Geschichte mit dem Metzger ist auf jeden Fall kaffeesteuerrechtlich relevant, und ebenso im Hinblick auf Veterinärrecht, Einkommenssteuerrecht und Baurecht. Ich wäre da seehr vorsichtig, denn grad der Zoll ist im Hinblick auf seine Eigenwahrnehmung noch ziemlich tief in Kaisers Zeiten stecken geblieben, als der Bürger noch Untertan war...
     
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Selbstgerösteter Kaffee verkaufen , Steuern ?

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