Verchromung E61 Brühgruppe (Rocket) abgerieben

Diskutiere Verchromung E61 Brühgruppe (Rocket) abgerieben im Espresso- und Kaffeemaschinen Forum im Bereich Maschinen und Technik; Genau, Fingerspitzengefühl auf beiden Seiten. Um 2 Aspekte zu nennen: bei soviel involvierten Parteien sind zum Beispiel 3 Tage zu kurz. Dazu...

  1. #41 XeniaEspresso, 07.08.2014
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    Genau, Fingerspitzengefühl auf beiden Seiten.
    Um 2 Aspekte zu nennen: bei soviel involvierten Parteien sind zum Beispiel 3 Tage zu kurz. Dazu gehört aber mE auch den Eingang einer Mail zu einem so sensiblen Thema sofort zu bestätigen.

    Je unaufgeregter man es anfängt um so größer ist die Chance auf Erfolg.

    Ich kann mir aber vorstellen dass es nun wird, wenn die Geschäftsführung sich darum kümmert.
     
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  2. #42 coffeescout, 08.08.2014
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    Also zu behaupten Glasreiniger würde evtl. und so....darauf muß man erst mal kommen. Die Chromschicht einer Brühgruppe muß so dick und fest sein, daß sie jegliches Lösungsmittel aushält. Da gibts gar kein Pardon. Ich versteh jetzt aber nicht, wieso der TE nicht einfach mal die Verfärbung "abpoliert". Etwas anderes kann ich mir nämlich nicht vorstellen und da würde sich alles in Luft auflösen. Daß Rückstände von Lösungsmitteln sich in einer verfärbenden Schicht darstellen, ist nämlich wiederum sehr logisch. Poliermittel wurden ja genannt. Aber sie sollten auch mal angewendet werden.....
     
  3. fox9

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    Einen Versuch es abzupolieren hat er doch schon erfolglos gemacht. So wie er es beschreibt handelt es sich um einen Fehler bei der Verchromung (zu dünn, daher scheint das Messing durch):

    Übrigens habe ich vor ein paar Tagen (angeregt durch diesen Thread *LOL*) den Aufkleber auf meiner R58 auch entfernt. Hab die Brühgruppe erst mal abkühlen lassen bis ich mir nicht mehr die Pfoten zu verbrenn. Dann mit dem Fingernagel 'ne Ecke abgeknibbelt und das Ding abgezogen. Die Kleberreste erst mal mit WD40 entfernt (sparsam mit einem weichem Tempo-Taschentuch, so dass nichts nach unten in die BG kommt). Anschließend mit Spülmittel den Ölfilm weg gemacht und mit Wiener Kalk den Chrom poliert. Hat alles soweit sehr gut funktioniert und es gibt keine Verfärbungen oder sonstige sichtbare Rückstände.

    Wünsch dem TE jedenfalls viel Glück beim weiteren Verlauf der Angelegenheit!
     
  4. #44 CafeCostes, 08.08.2014
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    Ich habe den Eindruck, dass hier einige Sachen durcheinander gebracht werden, nämlich das Thema Garantie und (Mängel)Gewährleistung. Auf das Warten, was der Hersteller sagt, muss sich der Käufer, der einen Mangel rügt, nun wirklich nicht einlassen. Sein Ansprechpartner ist der Händler:
    Zitat:
    ".... Im Unterschied zur Garantie entstammen Ansprüche des Käufers aus Mängelgewährleistung direkt aus dem Kaufvertrag selbst. Selbst wenn diese nicht gesondert im Vertrag aufgeführt sind, bestehen Gewährleistungsansprüche Kraft Gesetzes. Voraussetzung ist allerdings, dass tatsächlich ein Mangel an der Sache vorhanden ist. Die §§ 434, 435 BGB bestimmen beispielsweise für den Kaufvertrag, was ein Mangel (Sach- oder Rechtsmangel) ist.
    .... Liegt ein Sachmangel vor, so stehen dem Anspruchsinhaber verschiedene Mängelrechte zur Verfügung. Zunächst besteht ein sog. Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB). Dem Vertragspartner soll so die Möglichkeit gegeben werden, durch Reparatur oder Nachlieferung der Sache am Vertrag festzuhalten. Verweigert er dies oder schlägt die Nacherfüllung mehrmals fehl, so kann der Käufer den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB), vom Vertrag zurück treten (§ 437 Nr.2 BGB) oder kann Schadensersatz (§ 437 Nr.3 BGB) geltend machen.

    Der Verkäufer haftet grundsätzlich für alle Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben. Darunter fallen auch sog. versteckte Mängel die bereits vorhanden waren, jedoch erst später entdeckt wurden. Liegt ein Mangel vor, muss immer bei demjenigen reklamiert werden, bei dem man die Sache gekauft hat. Meist ist dies der Händler, bei dem Sie die Ware erworben haben. Falsch wäre es, direkt beim Hersteller seine Rechte geltend zu machen. In der Praxis geschieht es allerdings oft, dass der Verkäufer als Vertragspartner)versucht, die Haftung im Rahmen der freiwillig gegebenen Garantie auf den Hersteller abzuwälzen. Hierauf müssen Sie sich in der Regel jedoch nicht einlassen.

    Die gesetzliche Verjährungspflicht beträgt grundsätzlich zwei Jahre (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB) ...."
    Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html
    Noch ausführlicher hier:
    http://www.osnabrueck.ihk24.de/rech...echt/397852/Gewaehrleistung_und_Garantie.html

    Natürlich wartet man als Kunde schon, was der Händler zum angezeigten Mangel sagt, und in diesem Fall kann man auch noch etwas Zeit geben, damit sich der Händler mit dem Hersteller darüber auseinandersetzen kann, aber man muss es nicht.
     
  5. #45 coffeescout, 08.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 08.08.2014
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    Ich kenne keine "durchscheinenden" Verchromungen. Maximal abgeriebene über die Jahre. Auf dem Eingangsbild sehe ich eine durchgehende Schicht Chrom mit der Verfärbung durch..(kleber, lösungsmittel, eingebranntes usw..?)..Ich bin mir da so sicher, da es völlig unlogisch wäre, daß an dieser Stelle (!) das Chrom dünner sein soll. Bei Galvanischen Verchromungen kommt so eine Fläche "gut weg" :) Aber das sollte ja eigentlich zweifelsfrei überprüfbar sein.
     
  6. Tharis

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    Auch auf die Gefahr hin, das du mich hassen wirst:
    Anhand deines Bildes kann ich keinerlei Chromabrieb erkennen. Für mich sieht das eher nach einer Verfärbung aus?
    Wenn du absolut nichts erreichen kannst, besorg dir "Nevr Dull" Polierwatte und polier die Verfärbung welche ich denke durch den Kleber kommen einfach weg.


    Ich meine, Chrom ist nicht durchsichtig. Das heißt wenn eine Stelle Blank ist, dann siehtst du DEUTLICH das Messing.
    Mach doch nochmal ein besseres Foto.
     
  7. Tharis

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    Solche Tipps und das Befolgen können seeeeeeeeehr teuer durch Rufschädigung werden, zumal warscheinlich unberechtigt.
     
  8. #48 XeniaEspresso, 09.08.2014
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    Dein Eindruck ist nicht zutreffend. Das Thema wurde hier sehr genau auseinandergehalten und auch wenn wir keine Hänlder sind, kennen wir uns doch hier ansatzweise damit aus.
    Baresta (bzw. Rocket) gibt ausserdem keine Garantie, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung. Und deren Bedingungen wurde hier genau wiedergegeben und war Bestandteil der Abwägungen.

    Etwas Warten muss man schon. Abgesehen davon ist aber ein guter Stil, wenn man 'der anderen Seite' Zeit lässt anstatt Stress aufzubauen, zumal die Maschine ja noch funktioniert.
     
  9. #49 Grosser, 25.08.2014
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    Also, erstmal zum Thema "Fleck": Mit NevrDull lässt sich der "Fleck" nicht vergrößern, er geht aber auch nicht weg - dafür glänzt er schön ;-)

    Zum Thema Kontakt zu Baresta folgendes:
    Ich hatte ja nun einen zeitlich länger andauernden Email-Kontakt zu Baresta. Nachdem die Geschäftsleitung informiert wurde, passierte leider wieder nichts, sodass ich letzte Woche erneut telefonischen Kontakt gesucht habe. Herr Gläser war leider nicht zu sprechen. Mein Problem habe ich dennoch vorgertragen mit der Bitte um Antwort auf meine Mails. Eine promte schriftliche "Stellungnahme" wurde versprochen - kam leider trotzdem nicht. Daher habe ich heute erneut per Email Kontakt gesucht mit der Forderung nach Gewährleistung und bekam nur wenige Stunden später folgende Antwort:

     
  10. #50 onluxtex, 25.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 25.08.2014
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    Unverständliche und für mich persönlich eine nicht nachvollziehbare Reaktion von Hersteller und Händler.
    Es bringt dich zwar nicht voran, aber den Namen merke ich mir beim Kauf einer neuen Maschine.
    LG
    Ronald
     
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  11. #51 onluxtex, 25.08.2014
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    Vielleicht in der Schweiz. Bei uns kann ich entscheiden wo ich kaufe und wo nicht!
    Ich muss meine Entscheidung nicht einmal begründen. Du hattest doch bereits schon einmal einen derartigen Unsinn von dir gegeben.
     
  12. #52 onluxtex, 25.08.2014
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    Zitat Baresta: "Dies erklärt sich offensichtlich dadurch, das mit hier einem Glasreiniger oder gar körnigem Reinigungsmittel die Verchromung der Brühgruppe angegriffen wurde."
    Auf deinem ersten Foto ist deutlich zu sehen, dass keine Schleif- bzw. Kratzspuren zu erkennen sind und somit keine Mittel mit Schleifpartikeln verwendet wurden. In Bremen gibt es einen Betrieb der verchromt.
    Dort habe ich schon Motorradteile verchromen lassen. Die haben sich halb tot gelacht als ich von Verfärbungen durch Glasreiniger in Verbindung mit Temperaturen eben unter 100°C erzählt habe.
     
  13. #53 XeniaEspresso, 25.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2014
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    So wie ich es sehe, kann sich der der Händler und Hersteller auf den Standpunkt stellen.

    Du könntest noch prüfen, welche Pflegehinweise es überhaupt gibt. Wenn keine, dann kann man sich überlegen nochmals argumentieren. Dann würde ich - da man sich ja auch in dem Schreiben auf die ges. Gewährleistung bezieht - darum bitten, dass man den Beweis für die Annahme antritt. In den 1. sechs Monaten muss der Händler/Hersteller das tun. Ob sich das lohnt, kann keiner sagen.

    Die schleppende Bearbeitung durch Baresta und die nicht eingehaltenen Zusagen sind ... unterdurchschnittlich. Wenn man mal einen sicher gängigen Gewinn von 20% oder 30% ansetzt, dann hat Baresta für das Aufkleben eines Paketscheines nicht schlecht verdient. Dafür kann man, meine ich, seinen Kunden mehr Aufmerksamkeit schenken, zumal die ja nicht mir Reklamationen überhäuft werden. Ich habe dich hier als eher besonnenen Zeitgenossen wahrgenommen und ich vermute dass du auch im direkten Umgang so geblieben bist, so dass sich niemand auf den Schlips getreten gefühlt haben kann und deswegen nicht reagiert hat.

    Die Reaktion des Herstellers (der Text ist ja nun gekürzt) hätte kulanter ausfallen können, denn auch der Hersteller verdient sicher ganz gut. Ich weiss nicht ob eine 2. Verchromung möglich ist (ich vermute es) und man hätte dem Kunden wenigstens anbieten können, gegen Kostenübernahme das durchführen zu lassen. Das wäre in meinen Augen noch ganz elegant gewesen. Stattdessen einfach zu sagen: Weil es so ist, wie es ist, muss der Fehler beim Kunden sein, ist naheliegend, aber auch ziemlich bequem. Ich habe auf den Bildern keine Kratzer gesehen und weiss nicht wieso da - die eigene These unterstützend - von 'körnigem Material' die Rede ist. Ich denke aber dass hier einfach der Schluss erzwungen wird, dass es zweifelsfrei Kundenschuld ist. Und das ist es genau was stört, denn Glasreiniger erscheint mir nicht wirklich aggressiv zu sein - und diesen Zweifel hätte man herstellerseitig auch haben können.

    Das ist echt für alle doof gelaufen. Aber Baresta und Rocket haben sich in Ihrer Reaktion für mich nicht gut aus der Affäre gezogen. Ich wage zu behaupten, dass das vor 3 oder 4 Jahren, als beide noch ziemlich neu am Markt waren, aufmerksamer und geschmeidiger gelaufen wäre.

    Mein Tip: akzeptiere es, klebe vll. wieder so ein Dingens darauf und spare dir Zeit und Nerven. In 10 Jahren hat die Maschine ihren Ausnahmestatus verloren und hat den einen oder anderen Kratzer mehr. Dann zählen - wie bei uns allen im Laufe des Lebens - die inneren Werte :)
     
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  14. #54 XeniaEspresso, 25.08.2014
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    Ja, man kann den Standpunkt haben, das sagte ich ja auch.

    Und wenn der Gewinn bei 5 Eur ist, muss man auch nicht nach Wegen suchen. Hier hätte es wenigstens dem Hersteller zu Gesicht gestanden, das zu tun. Finde ich jedenfalls.
     
  15. #55 onluxtex, 25.08.2014
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    Du schreibst, du liegst noch im Bereich der Gewährleistung. Solange noch keine Umkehr der Beweislast greift, dürfte es dem Hersteller schwer fallen dir eine Schuld hinsichtlich Verwendung von Glasreiniger nachzuweisen.
    Ich reinige meine R58 übrigens auch mit Glasreiniger und habe noch nie beachtet ob die Brühgruppe heiß ist oder nicht. Von Verfärbungen keine Spur.
    Ironisch könnte ich sagen: Die R58 ist teurer als die Evo und somit die Verchromung resistenter gegen Glasreiniger.
     
  16. #56 imprezza, 26.08.2014
    imprezza

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    ...
    ich misch mich ein für ein paar wenige Worte, der Thread geht hier in eine komplett falsche Richtung.

    Der Hersteller und Händler haben sich blamiert?

    Die einzigste Quelle für das was der Hersteller den so sagt ist der Händler.
    Denkt mal darüber nach bevor ihr den Hersteller verurteilt.

    Holger insbesondere du solltest es besser wissen.
    Butter bei die Fische, alle Aussagen die >angeblich< vom Hersteller kommen - sind vom Händler übertragen.
    Wäre im besten Fall "stille Post".
    Denkt mal realistisch nach, bzw. mal eine Frage,

    GLAUBT IHR WIRKLICH DAS EIN HERSTELLER BEHAUPTEN WÜRDE, DIE VERCHROMUNG EINES TEILS WÜRDE DURCH GLASREINIGER GELÖST???


    Mal ganz abgesehen davon das der Händler als Primärgewehrleister hier zuständig wäre, wird hier der Hersteller verurteilt für das was ein anderer über ihn sagen.
    Meiner Erfahrung nach hat siche die Kulanz des Herstellers bissher in keinster Weise geändert. (Wobei Kulanz hier das falsche Wort wäre)
     
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  17. #57 XeniaEspresso, 26.08.2014
    Zuletzt bearbeitet: 26.08.2014
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    Ich habe eine Meinung und die habe ich erläutert. Mein Wissen aus dem Kaffeebereich erzwingt es wirklich nicht, eine andere Meinung zu haben. Angesehen davon: Ich denke es geht hier um eine allgemeine Herausforderung, die man auch mit einem Auto oder einem Fahrrad haben kann.

    'Blamiert' ist ein hartes Wort und jetzt wo du das schreibst, denke ich das auch. Ich werde das ändern.

    Dann sage ich: Weder Händler noch Hersteller haben sich gut aus der Affäre gezogen. Das hört sich zwar ein wenig nach 'Rausschummeln' an, aber das meine ich auch nicht. Ich will es erläutern:

    Der Händler hat einen Kunden, der mir im Umgang zugänglich erscheint. Kein Quertreiber, Choleriker, eher geduldig. Jeder der im Handel mit hochpreisigen Produkten arbeitet, weiss dass es da auch andere Kunden gibt. Wenn ich die Infos richtig verstehe wurde nicht wenigstens einmal was zugesagt, was dann nicht eingehalten wurde. Dazu kommen nioch unbeantwortete Anfragen. Ich bin mir sicher dass du mir zustimmst, dass das ein 'guter' Weg in die Eskalation ist. Weisst du, wenn es jemand sogar bei einem kritischen Thema nicht schafft, aus Zeitgründen eine gut ausformulierte Antwort zu schreiben, dann wäre es guter Stil wenigsten szu schreiben: Ich habe es nicht geschafft, sorry, aber morgen kommt die Antwort. Und das gleiche gilt für unbeantwortete Anfragen. Eine kurze Antwort, wie "Wir arbeiten daran, in Italien sind Sommerferien" hätte die Sache zumindest hier entschärft.

    Der Hersteller stützt sich natürlich auf die Infos des Händlers. Aber - wenn ich es richtig verstanden habe - argumentiert er (zusammengefasst): Glasreiniger ist nicht vorgesehen und deswegen ist es per se Fehler des Kunden. Und er setzt scheinbar noch einen drauf und spricht von körnigem Reinigungsmittel. Das sind 2 unbewiesene Annahmen auf denen basierend eine Argumentation wacklig wird. Die Annahme des körnigem Reinigungsmittel ist darüber hinaus angetan, Leute zu verärgern. Kaum jemand mit klarem Verstand würde mit Schleifzeugs daran gehen und wenn mir dann einer schreibt, ich hätte das getan, wäre ich sehr verärgert. In genau diesem Fall wäre ein Hersteller gut beraten, sich das selber anzusehen, statt auf Infos aus 3. Hand + eigenen Annahmen abzulehnen.

    Was diese Einschätzung untermauert: Ich meine die beiden Parteien wären aufgrund der nicht vergangenen 6 Monate in der Beweispflicht. Vielleicht stellt sich dann heraus, dass es der Kleber war ?Allein dieser Satz "Die Klebereste habe ich dann mit alkoholhaltigem Glasreiniger entfernt. Nun ist aber genau an der Stelle, wo ich den Kleber entfernt habe die Verchromung abgerieben" hätte mich überlegen lassen, anders zu handeln/argumentieren.
    Es ist nahliegend, dass der Glasreiniger nicht extakt auf die Fläche des Aufklebers aufegtragen wurde. Aber es scheint sich nur da da verfärbt zu haben. Also würde ich es für möglich halten, dass es nicht nur am Glasreiniger liegt, sondern vielleicht auch am Kleber. Und jetzt wird es kompliziert, denn der Aufkleber darf ganz sicher entfernt werden und die Erwartung, dass das unter allen Umständen rückstandfrei passiert, wäre nicht von der Hand zu weisen. Ausser es ist explizit genannt.

    Gut, es ist leicht, andere zu belehren und im Nachhinein zu sagen was besser gewesen wäre. Ich will die beiden auch nicht pauschal schlecht machen, aber ich hätte das versucht in genau dieser Konstellation anders zu handhaben. Andere Faktoren (wie unfreundlich fordernder Kunde) können aber auch andere Wege erforderlich machen. Möglicherweise ist auch ein Kommunikationsfehler Schuld.

    Um es zu beenden: Kollege Grosser, lass dir einen Aufkleber senden, oder kauf ihn und das Thema ist passabel beendet.

    Abschliessend:
    Deine Verwunderung teile ich. So stand es aber da bzw. so habe ich es verstanden. Täusche ich mich ?
     
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  18. #58 imprezza, 26.08.2014
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    ging mir nun nicht um die Formulierung oder so...
    Aber eher um was anderes...

    lt. des ganzen Textes hier, haben wir immer nur die Aussage des Händler...
    Der Händler sagt, dass der Hersteller gesagt hat...
    usw.
     
  19. #59 XeniaEspresso, 26.08.2014
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    Gut.

    Dann könnte es eine gute Idee des TE sein, den Hersteller anzuschreiben. Dann ist klar was Phase ist und wer was sagt.

    Die Webseite sollte dazu weiterhelfen.
     
  20. #60 onluxtex, 26.08.2014
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    Hallo Holger, ich finde deine Stellungnahme qualifiziert und ausgewogen. Nach dem Motto: In der Rune liegt die Kraft. Ich wünsche mir, ich hätte ein wenig davon. Will leider immer zu schnell mit dem Kopf durch die Wand. Angelo als Händler schätz ich allerdings auch als fairen Geschäftspartner ein, der wenigstens reagiert und sich in diesem fall für den Kunden eingesetzt hätte.
    Ich glaube der Aufkleber hat seine Bewandtnis für den US-Markt. Wenn sich da jemand die Finger verbrennt, verbrennt sich der Hersteller mit Regressansprüchen im wahrsten Sinne des Wortes die Finger.
    LG
    Ronald
     
Thema:

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