Fragen zur Anwendung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU am Beispiel von Mühlen

Diskutiere Fragen zur Anwendung der EMV-Richtlinie 2014/30/EU am Beispiel von Mühlen im Grundsätzliches Forum im Bereich Fragen und Tipps; Aus dem etzMax Thread ausgelagerte Diskussion zur EMV Richtlinie: as mag ja alles richtig sein. Nur frage ich mich, warum die wenigen Besitzer...

  1. #1 oldsbastel, 25.05.2021
    oldsbastel

    oldsbastel Mitglied

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    Aus dem etzMax Thread ausgelagerte Diskussion zur EMV Richtlinie:

    Das ist kein spezifisches Problem von Etzinger oder Baratza. Das Problem ist allgemeiner.

    Die gesetzliche Regelung in der EMV-Richtlinie 2014/30/EU sieht unmissverständlich vor, dass der bestimmungsgemäße Betrieb benachbarter Geräte möglich sein muss. Für die meisten Hersteller heißt das, dass ihre Geräte nicht stören dürfen. Der Störfestigkeit messen sie keine oder nur geringe Bedeutung bei. Das ist auch hier der Fall. Das die Mühlen aufwachen war zwar bekannt, aber man hat dem Problem keine Bedeutung beigemessen. Ein fataler Fehler ...

    Ich habe das Problem jetzt selber gelöst, aber ich gebe dir absolut recht: diese Störanfällgkeit ist vollkommen inakzeptabel - schon gar nicht in dieser Preisklasse. Solange einige Nutzer die mangelnde Störfestigkeit allerdings als "geiles Feature" betrachten, gibt es noch ein zweites Problem.

    Das allerdings jeder Maschinenbau- und Elektroingenieur aufgrund seiner Ausbildung eigentlich wissen müsste, dass Geräte bei EMV-Problemen auch unvorhersehbare und sicherheitskritische Verhaltensweisen an den Tag legen können, will ich hier nicht weiter kommentieren ... Diese Produktentwickler (inkl. der Konstruktionsleiter und Firmeninhaber) sind nämlich das dritte Problem ...
     
  2. #3 Zufallszahl, 25.05.2021
    Zufallszahl

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    Ich verstehe dass man das als Endnutzer so erwartet, aber das stimmt so nicht, kann jeder prüfen, wenn er sich die EMV Richtlinie durchliest (dort wird ein angemessenes Schutzniveau gefordert, kein absolutes).
    Zumal der oldsbastel auch einfach ein Montagsmodell erwischt haben kann und du gar nicht weißt, was das für ein Mixer-Teil war, geschweige denn irgendwas zur Hausinstallation und andere Faktoren*.
    Natürlich kann man sofort Zeter und Mordio aufgrund irgendwelcher Forenberichte schreien, aber die Realität ist halt im Normalfall komplexer.
    Ich will gar nicht sagen, dass es nicht so war (@oldsbastel), nur die Gründe warum das auftrat und die Diskussion, ob hier ein grundlegend ein Problem vorliegt, sind so einfach mühsam ohne gesicherte Fakten.

    * = Da reicht oft schon ein paar (ältere) PowerLan Steckdosen und plötzlich hat man lustige Effekte
     
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  3. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Es sind mehrer Fälle dokumentiert.
    So so, und dazu gibt es keine Durchführungsbestimmungen und Richtwerte?
    Wenn dem tatsächlich so wäre und jeder die „Angemessenheit“ willkürlich bestimmen könnte, wären sowohl Bestimmung als auch Prüfung völlig sinnlos.
     
  4. Das_Ei

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    Es wird nicht ein angemessenes Schutzniveau gefordert sondern lt. Anhang I

    1. Allgemeine Anforderungen
    Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und gefertigt sein, dass
    a) die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
    b) sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.
     
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  5. Das_Ei

    Das_Ei Mitglied

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    Und lt. Anhang II

    2. Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit
    Der Hersteller hat anhand der relevanten Phänomene die elektromagnetische Verträglichkeit seines Geräts zu bewerten, um festzustellen, ob es die wesentlichen Anforderungen nach Anhang I Nummer 1 erfüllt.
    Bei der Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit sind alle bei bestimmungsgemäßem Betrieb üblichen Bedingungen zu berücksichtigen. Kann ein Gerät in verschiedenen Konfigurationen betrieben werden, so muss die Bewertung der elektromagnetischen Verträglichkeit bestätigen, ob es die wesentlichen Anforderungen nach Anhang I Nummer 1 in allen Konfigurationen erfüllt, die der Hersteller als repräsentativ für die bestimmungsgemäße Verwendung bezeichnet.
     
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  6. #7 oldsbastel, 25.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 25.05.2021
    oldsbastel

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    Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aller Richtlinien werden in den harmonisierten Normen konkretisiert. In den harmonisierten Normen unter der EMV-RL sind daher die Grenzwerte und Messverfahren in Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen definiert. Ein Gerät erfüllt die Grenzwerte oder nicht. Wenn es die Grenzwerte nicht erfüllt, dann darf es in der EU nicht in Verkehr gebracht werden. It's that easy! Montagsgeräte und alte Hausinstallationen spielen dabei keine Rolle.

    Das Ganze hat weder etwas mit Montagsgeräten oder einer mangelhaften Hausinstallation oder ähnlichen Firlefanz zu tun. Alle derartingen Fälle sind durch die geltenden Grenzwerte abgedeckt. Zeigt sich, dass die Grenzwerte nicht ausreichen, dann können die nationalen Marktaufsichtsbehörden gegen die Normen vorgehen. Das hat aber immer noch nichts mit Montagsgeräten zu tun.

    Es sind nicht nur hier, sondern auch bei den Herstellern und zumindest bei Best Brew als deutschem Importeur etliche Fälle mangelnder Störfestigkeit bekannt.Alleine hier im Forum sind etliche Fälle dokumentiert, die nichts mit "Montagsgeräten" zu tun haben.
     
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  7. #8 oldsbastel, 25.05.2021
    Zuletzt bearbeitet: 25.05.2021
    oldsbastel

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    Danke das du mir die Arbeit erspart hast. :)



    Das betrifft einen anderen Fall. Die EMV-Bewertung ist nur dann erforderlich, wenn die harmonisierten Normen nicht oder nur zum Teil angewendet werden.
     
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  8. #9 Zufallszahl, 25.05.2021
    Zufallszahl

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    = angemessenes Schutzniveau (wie ich es beschrieb).
    "zu erwartend" und "unzumutbare" sind beliebig dehn- und diskutierbar. Weswegen die meisten Hersteller sich das schenken, wie @oldsbastel bereits weiter oben schrieb:

    Die Behauptung von @cbr-ps, um die es hier die ganze Zeit ging:
    Nein, hat es nicht, siehe Zitat oben.

    Ich weiß, dass ist frustrierend, aber es gilt halt was dasteht. Wenn da schwammige Formulierungen drinstehen wie "zu erwartend" und "unzumutbar", dann weiß jeder Hersteller sofort wie der Hase läuft.

    Ich denke das war genug OT.
     
  9. Das_Ei

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    Ich lese das nicht als "angemessenes Schutzniveau" und wie Oldsbastel bereits geschrieben hat ist das an Normen geknüpft.
     
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  10. #11 oldsbastel, 25.05.2021
    oldsbastel

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    Nein, ist es nicht. Es gibt klare Vorgaben für Industriebereiche und Haushaltsbereiche.

    Das Problem ist vielmehr, dass die Hersteller eventuelle Mehrkosten sparen wollen. Ich hatte jetzt auch erst wieder einen, der diese Punkte aufgrund der Kosten bewusst ignoriert.
     
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  11. cbr-ps

    cbr-ps Mitglied

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    Schau mal hier, da kommst Du mit BlaBla nicht weit: etzMax von etzinger
    Es reicht bei solchen Themen halt nicht, nur das Rahmenwerk zu lesen, man muss auch die Zusammenhänge inkl. Referenzen verstehen. Aber ich verstehe, dass das für den Endbenutzer nicht so einfach ist;)
     
  12. #13 oldsbastel, 25.05.2021
    oldsbastel

    oldsbastel Mitglied

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    Die Aussage ist so nicht richtig. Die Richtlinien beschreiben nur die allgemeinen Anforderungen. Die technische Konkretisierung läuft über die harmonisierten Normen oder über Delegierte Rechtsakte. Die dort genannten Sicherheitsniveaus dürfen nicht unterschritten werden.

    Also nichts mit "unzumutbar" ...
     
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  13. #13 Cappu_Tom, 03.06.2021
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    Was ich nicht verstehe:

    Hinweis der Moderation:
    Was heißt hier überholt? Warum sowohl im alten als auch im neuen Thread nicht mehr vorhanden?
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :oops:

    Das Thema übersichtlicher zu gestalten war sicher gut gemeint, aber in der Ausführung eher willkürlich und dadurch noch schwerer lesbar.
    Zudem ist die neue Überschrift in dieser Verallgemeinerung schlicht nicht zutreffend:
    Es geht ja von Anfang an und immer noch um die Frage des Umgangs der Beteiligten (Kunde, Händler, Hersteller) mit einem offenbar gewordenen technischen Mangel .
    Über die Richtlinie als solche zu diskutieren, wie es der Titel suggeriert, macht ja meines Erachtens wenig Sinn.
     
Thema:

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